Wiener Gerichte erklärten 32 Klauseln bei Ryanair für unzulässig

AK: Unklare Formulierungen, unzulässige Gebühren und Hürde bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Pixabay

Einige Klauseln aus den Ryanair-Bedingungen wurden für unzulässig erklärt

Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien haben 32 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Billigfluglinie Ryanair für unzulässig erklärt. Bei den beanstandeten Klauseln handelte es sich um unklare Formulierungen, unzulässige Beschränkungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen und verbotene Gebühren, so die Arbeiterkammer (AK) Wien, die gegen 35 Klauseln geklagt hatte.

Ryanair hatte Passagieren für den Check-in am Flughafen eine Gebühr von 55 Euro pro Person und Flug verrechnet. Die Höhe der Gebühr und den fehlenden eindeutigen Hinweis auf die zusätzlichen Kosten befand das Gericht für ungewöhnlich und nachteilig und erklärte die Klausel deshalb für unzulässig. Auch eine Gebühr über 20 Euro für das Neuausstellen der Bordkarte, wenn Passagiere sie nicht bei sich hatten, und weitere Gebühren beurteilte das Gericht als rechtswidrig. Weiters seien zahlreiche Klauseln unklar formuliert und mit Querverweisen versehen, die die Lesbarkeit erschwerten. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen sei für Passagiere unverhältnismäßig aufwendig.

 

apa

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