Zehn Prozent der Nachtgastronomie in Coronazeit verloren

Verband Österreichischer Nachtgastronomen: Zahl von knapp 3.000 auf 2.700 gesunken. Auch die Zukunftsaussichten seien nicht rosig.
Pixabay

Die Zahl der Discos ist in den letzten drei Jahren gesunken

Nachdem die Nachtgastronomie besonders unter Corona-Schließungen gelitten hat und nach Angaben ihres Verbandes etwa 10 Prozent der Betriebe geschlossen haben, ist auch der Ausblick nicht rosig. Die Zahl der Clubs und Discos sei von knapp 3.000 auf 2.700 gesunken, sagt Stefan Ratzenberger, Obmann des Verbandes Österreichischer Nachtgastronomen (VÖNG). „Die Zukunft ist ebenso ungewiss und für manche perspektivenlos.“

Viele Discotheken und Clubs ächzen neben der hohen Inflation und Energiekosten derzeit nicht nur unter fehlenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch unter einem geänderten Ausgehverhalten, so Ratzenberger. Viele hätten mit 16 Jahren gar nicht mit dem Fortgehen beginnen können, da die Discos geschlossen halten mussten, bis sie 18 Jahre alt wurden.

Um zumindest die Mitarbeitenden wieder leichter zu finden, brauche es „attraktive Modelle für Studierende und ein steuerfreies Prämienmodell für Rückkehrer in die (Nacht-)Gastronomie“, so eine VÖNG-Forderung. Angebracht seien weiters ein eigens definiertes Energie-Mehrkosten-Modell für die Nachtgastronomie analog zu bestehenden Modellen und ein temporär einheitlicher Steuersatz von 10 Prozent auf Speisen und Getränke in der (Nacht-)Gastronomie, um die hohen Energiekosten abzufedern. Fremd- und Eigenkapital gehöre zudem steuerlich gleichgestellt.

Neben den genannten Schwierigkeiten kommt laut Ratzenberger auch „der aktuelle Feldzug der COFAG im Rückverlangen der geleisteten Mietzuschüsse“ im Gefolge der staatlichen Coronahilfen hinzu. „Das führt lediglich zu einer weiteren Verschiebung der Problematik, denn viele Vermieter verfügen nicht mehr über die erhaltenen Mietzahlungen. Somit gerät der Vermieter in ein Liquiditätsproblem, das letztlich wieder zu Lasten des Mieters geht“, glaubt Ratzenberger. „Ein solches Vorgehen darf keinesfalls zu weiteren Pleiten führen“, fordert er „Klarstellungen rund um aktuelle Miet-Rückforderungen“.

 

apa

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