Venedig verschärft Regeln gegen Touristen
Eintrittsgebühren, Online-Registrierung und eine beschränkte Zahl an Reisegruppen-Teilnehmern sollen die Lebensqualität der Stadtbewohner erhöhen.

Die italienische Lagunenstadt Venedig zieht jährlich rund 15 Millionen Touristen an – viele davon bleiben nur für wenige Stunden. Um den Massentourismus besser zu steuern, setzt die Stadt auch 2025 auf ein Eintrittsgeld für Tagesbesucher.
Eintrittsgebühr an 54 Tagen
Ab dem 18. April 2025 erhebt Venedig an insgesamt 54 Tagen eine Zutrittsgebühr für Touristen ohne Übernachtung. Die Regelung betrifft den Zeitraum vom Karfreitag (18. April) bis zum 4. Mai sowie jedes Wochenende zwischen dem 9. Mai und dem 27. Juli – jeweils freitags bis sonntags. Auch am italienischen Nationalfeiertag, dem 2. Juni, ist die Abgabe fällig. Sie gilt jeweils von 8:30 bis 16:00 Uhr. Die Maßnahme ist eine Ausweitung eines bereits 2024 getesteten Modells. Ziel ist es, den Zustrom an Tagesgästen in Stoßzeiten zu reduzieren und das historische Stadtzentrum zu entlasten. Die Eintrittsgebühr beträgt grundsätzlich 5 Euro. Wer allerdings erst vier Tage vor dem geplanten Besuch oder am selben Tag bucht, zahlt den doppelten Preis – also 10 Euro. Frühzeitige Registrierung lohnt sich also.
Online-Registrierung für Besucher
Die Buchung erfolgt ausschließlich über das offizielle Online-Portal der Stadt Venedig. Nach erfolgter Zahlung erhalten Besucher einen QR-Code, der bei Zugangskontrollen – etwa am Bahnhof Santa Lucia oder an zentralen Punkten der Altstadt – vorgezeigt werden muss. Wer ohne gültiges Ticket unterwegs ist, riskiert eine Strafe von bis zu 300 Euro. Von der Gebühr ausgenommen sind Gäste mit einer gebuchten Übernachtung in der Stadt sowie Kinder unter 14 Jahren. Auch Personen mit Pflegebedarf, Inhaber eines Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) samt Begleitpersonen, Schulklassen, Teilnehmer von Sportveranstaltungen oder Begräbnissen sind befreit. Allerdings gilt auch für viele dieser Gruppen eine Pflicht zur vorherigen Online-Registrierung, um den entsprechenden Nachweis zu erhalten. Eine Ausnahme bilden lediglich Kinder unter 14 Jahren sowie Personen mit eindeutigen Wohn- oder Geburtsnachweisen in der Gemeinde Venedig.
Neue Regeln für Reisegruppen und Führungen
Eine flexible Preisgestaltung je nach Auslastung bleibt vorerst aus. Auch auf eine konkrete Begrenzung der Besucherzahl durch ein Kontingentsystem verzichtet die Stadtverwaltung aktuell. Dennoch unternimmt Venedig zusätzliche Schritte, um dem Phänomen des „Overtourism“ wirkungsvoll zu begegnen. So dürfen geführte Gruppen künftig maximal 25 Personen umfassen. Damit will man verhindern, dass große Menschentrauben enge Gassen blockieren oder den öffentlichen Raum übermäßig beanspruchen. Zudem ist die Nutzung von Lautsprechern bei Führungen untersagt, nicht nur um den Lärmpegel zu reduzieren, sondern auch um das authentische Stadtbild zu bewahren. Damit sollen sowohl der Tourismusfluss besser gelenkt als auch die Lebensqualität der Einwohner geschützt werden.
(PA/red)