Branche fordert: Finger weg vom Trinkgeld
Rechtsprechung sorgt für Verunsicherung in der Gastronomie.

Die österreichische Tourismuswirtschaft befindet sich derzeit in Aufruhr, ausgelöst durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG). Dieses urteilte Anfang 2025, dass Trinkgelder, die mehr als 25 Prozent des Bruttolohnes ausmachen, nicht mehr als ortsüblich und somit nicht steuerfrei gelten können. Besonders betroffen von dieser Regelung ist die Gastronomiebranche, in der Trinkgelder oft einen wesentlichen Teil des Einkommens ausmachen.
Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, kritisiert die Entscheidung scharf: „Trinkgelder sind kein netter Zusatzverdienst, sondern ein grundlegender Bestandteil des Einkommens.“ Reisenzahn spricht von einer zunehmenden Rechtsunsicherheit, vor allem durch das Vorgehen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die vermehrt Betriebsprüfungen durchführt und rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge einfordert.
Im Kern der Debatte steht die Frage nach der Ortsüblichkeit von Trinkgeldern. Bisher waren Trinkgelder dann steuerfrei, wenn sie freiwillig und von dritter Seite geleistet wurden. Die neue BFG-Interpretation, die Trinkgelder an die Höhe des Bruttogehalts koppelt, trifft besonders Saisonbetriebe und Mitarbeiter mit niedrigem Grundlohn hart.
Zur administrativen Vereinfachung waren bereits Trinkgeldpauschalen eingeführt worden, doch die aktuellen Entwicklungen widersprechen diesem Ansatz. „Das ist absurd“, erklärt Reisenzahn, „einerseits Vereinfachungen einzuführen, andererseits durch neue Auslegungen diese Erleichterungen wieder zunichtezumachen.“ Die Branche fordert daher von der Politik eine vollständige Steuer- und Abgabenfreiheit für Trinkgelder, solange diese freiwillig und von Gästen geleistet werden.
Unterstützung erhält diese Forderung auch von Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV). Veit spricht sich entschieden dagegen aus, Trinkgelder zur Finanzierung von Sozialversicherungslücken heranzuziehen. „Sozialversicherungsbeiträge dürfen nur auf steuerpflichtige Einkommen eingehoben werden“, fordert Veit. Er sieht eine Fehlentwicklung darin, dass die Sozialversicherungen Trinkgelder oberhalb der 25-Prozent-Grenze erfassen, obwohl Trinkgelder in Österreich traditionell eher an der Höhe der Konsumation orientiert sind.
Die österreichische Bundesregierung sieht im Regierungsprogramm 2025 bereits eine Überprüfung und Neugestaltung der Trinkgeldregelungen vor. Die Tourismusbranche appelliert nun dringend, diese Maßnahmen rasch und praxisnah umzusetzen, um den Betrieben und ihren Mitarbeitern wieder Rechtssicherheit zu gewährleisten.