Kündigung von Air-Berlin-Piloten unwirksam

Zweieinhalb Jahre nach Insolvenz: Kaum Hoffnung auf Nachzahlung.
© Pixabay

Fast zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz von Air Berlin hat das deutsche Bundesarbeitsgericht die Kündigung von Piloten für unwirksam erklärt. Grund seien Formfehler bei der Massenentlassungsanzeige, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstattet werden müsse, begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Donnerstag in Erfurt (6 AZR 146/19) ihre Entscheidung.

Geklagt hatte ein Pilot mit Einsatzort Düsseldorf. Die Vorinstanzen in Nordrhein-Westfalen hatten seine Kündigungsschutzklage abgewiesen. Verhandelt wurden in Erfurt noch sieben gleich gelagerte Fälle. Hoffnung auf nennenswerte Nachzahlungen können sich betroffene Piloten aber dennoch wohl kaum machen. Denn der Insolvenzverwalter gab bereits zwei sogenannte Masseunzulänglichkeitsanzeigen ab. Dies bedeutet, dass das bisher verfügbare Geld nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Für Arbeitnehmer und andere Gläubiger bliebe dann erst recht nichts übrig.

Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hat die ehemalige Niki-Mutter Air Berlin etwa 8.600 Mitarbeiter beschäftigt, darunter rund 1.200 Piloten – viele wechselten jedoch zu anderen Fluggesellschaften.

Bei der erforderlichen Anzeige von Massenentlassungen beim Cockpit-Personal habe das insolvente Unternehmen weder den richtigen Betrieb angegeben, noch die richtige Arbeitsagentur informiert. Die Kündigungen waren wegen Stilllegung des Flugbetriebs Ende November 2017 erfolgt.

 

APA/Red

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