Verkehrsminister Andreas Reichhardt hat den Nationalrat informiert, dass die Abgaben – je nach Größe des betroffenen Flughafens – zwischen 0,71 Prozent und 2,54 Prozent gestiegen sind. Konkret geht es um die Abgaben fürs Starten, Landen und Abstellen von Flugzeugen an den Flughäfen Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt, die „relevante” Luftfahrtunternehmen zu entrichten haben. Diese Gebühren sind letztlich Teil der Ticketpreise für die Passagiere.
Mit dem sogenannten Flughafenentgeltgesetz (FEG) wurde eine EU-Richtlinie zur Festlegung von Flughafenentgelten in nationales Recht überführt. Dieses Gesetz gilt für Flughäfen mit internationalem Flugverkehr und mehr als 100.000 Reisenden jährlich. Die Gebühr ist gedeckelt, die maximal zulässige Höhe wird nach Formeln berechnet, die auf die Größe des betroffenen Flughafens abstellen – auch die Inflationsentwicklung wird berücksichtigt. Am Flughafen Wien war unter anderem der Anstieg der passagierabhängigen Entgelte geringer als an den Bundesländerflughäfen, in Schwechat gab es aber höhere treibstoffabhängige Entgelte.
APA/Red