Mehr Rechte für Reisende

Brüsseler Behörde stellt neues Maßnahmenpaket vor.
© Unsplash

Die EU-Kommission will künftig die Rechte von Reisenden stärken. Am vergangenen Mittwoch wurde demzufolge von der Brüsseler Behörde ein neues Maßnahmenpaket präsentiert. Folgende Änderungen wurden vorgeschlagen:

  • Bei Ausfällen von Flügen, Zug- oder Busfahrten haben Passagiere ein Recht auf Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen. Um dies zu ermöglichen, müssen Reisedienstleister das fehlende Geld bereits innerhalb einer Woche an die Reiseveranstalter zahlen. Gutscheine und Rückerstattungsrechte sollen zukünftig unter Gläubigerschutz stehen.
  • Sind mehrere Etappen einer Reise in einer Buchung oder Zahlung zusammengefasst, sollen Passagiere bei Problemen die gleichen Rechte haben – egal um welche Transportmittel es geht. Dabei soll es keine Rolle mehr spielen, ob es sich um einen Anschlussflug oder eine Anschlussfahrt mit einem Zug oder Bus handelt.
  • Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität müssen beim Wechsel zum nächsten Transportmittel verpflichtend unterstützt bzw. begleitet werden. Dies gilt nur, wenn beide Reisen in einer Buchung gebucht wurden.
  • Private Begleitpersonen, die von der Flug-, Bahn- oder Buslinie zur Begleitung verpflichtet sind, müssen kostenlos mitreisen dürfen.

Zudem will die EU-Kommission Luftfahrtunternehmen dazu ermutigen, einheitliche Regeln für das Handgepäck einzuführen. EU-Transportkommissarin Adina Valean betonte jedoch, dass dies aufgrund der unterschiedlichen Flugzeugtypen nur schwer umsetzbar ist und die Zusammenarbeit von Fluglinien und Flugzeugbauern erfordert.

APA/Red.

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