Ryanair muss Handgepäckgebühren rückerstatten

Gepäckrichtlinien der Airline nicht mit europäischer Verordnung vereinbar
© Pixabay

Die neuen Gepäckrichtlinien von Ryanair sorgen immer wieder für Ärger.

Der irische Billigflieger Ryanair – dem in Österreich die Laudamotion gehört – muss in Spanien einer Passagierin die für das Handgepäck erhobenen Gebühren in Höhe von 20 Euro zurückerstatten. Die Erhebung von Gebühren für ein Gepäckstück, das problemlos in der Kabine transportiert werden könne, stelle „missbräuchliches Verhalten“ dar. So hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung der zuständigen Richterin Barbara María Cordoba Ardao am Handelsgericht in Madrid. Sie befand, dass die neuen Gepäckrichtlinien der Airline sowohl mit dem spanischen Transportgesetz als auch mit der europäischen Verordnung 1008/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten unvereinbar seien.

 

APA/red

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