Venedigs Tourismuskrise

Airbnb und Co. vertreiben Venezianer aus ihren Zuhause.
© Pexels

Venedig steht vor dem Kollaps, hauptsächlich bedingt durch eine überwältigende Welle des Massentourismus. Insbesondere der rasante Anstieg von Kurzzeitvermietungen hat diese Problematik weiter verschärft. Besonders betroffen ist die Altstadt, da besonders dort immer mehr Wohnungen von Airbnb-Betreibern aufgekauft werden. Diese Entwicklung führte dazu, dass im Dezember die Anzahl der Touristenbetten die Einwohnerzahl überstieg.

Mittlerweile gibt es in der Altstadt Venedigs 50.016 Gästebetten und 49.211 Einwohner. Dies gab der Verband Venessia.com auf Basis von Daten des städtischen Standesamtes bekannt.

Venedig braucht einen sofortigen Aufnahmestopp für Touristen, die Zahl der Betten muss begrenzt werden“, sagte Matteo Secchi von Venessia.com. Die Plattform will den ansässigen Venzianern rund um deren Probleme und Sorgen eine Stimme verleihen.

In den vergangenen Monaten sei die Zahl der Kurzzeitvermietungen sprunghaft angestiegen. Damit stehen 800 zusätzliche Betten zur Verfügung, während die Bevölkerung immer häufiger auf das Festland ausweicht. Nicht zuletzt verteuert der Massentourismus vieles, er erschwere auch das Leben im historischen Zentrum, beklagte Secchi.

Sowie die Eröffnung von Souvenirläden durch eine Verordnung unterbunden wurde, wäre es auch sinnvoll, die Ausbreitung von Kurzzeitvermietungen einzuschränken. Auch weil diese Strukturen oft von Personen von außerhalb der Stadt verwaltet werden, während die Bewohner die Last der damit verbundenen Unannehmlichkeiten tragen“, sagte der gebürtige Venezianer Secchi. Ein Problem, welches schon seit mehreren Monaten international diskutiert wird.

Die Stadt plant, ab dem kommenden Frühjahr an bestimmten Tagen und Wochenenden Eintrittsgelder von fünf Euro für Tagestouristen zu erheben, um den Zustrom zu kontrollieren. Einheimische, Immobilienbesitzer in Venedig, Studenten und Arbeitnehmer sind von dieser Regelung befreit. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie Kinder unter 14 Jahren und Behinderte, die jedoch keine Zahlung, sondern eine Buchungsverpflichtung haben.

APA/Red.

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