Am Anfang stand ein Trauerfall. Wegen des Todes seiner Mutter musste ein Mann kurzfristig einen Flug antreten. In solchen Fällen gibt es von Air Canada eigene Preisnachlässe. Diese Information bekam der Mann auch vom Chatbot auf der Homepage der Fluglinie. Dieser versicherte ihm zudem, dass der entsprechende Nachlass auch im Nachhinein beantragt werden könne.
Doch da lag er falsch. Zumindest laut den ebenfalls auf der Website aufgelisteten Informationen zu den Sterbegeldtarifen. Konsequenz: Die Airline wollte den Rabatt nicht erstatten.
Es folgte ein Gerichtsverfahren, das dem Fluggast nun Recht gab. Die Begründung: Auch ein Chatbot ist ein Teil der Website. Und die Airline somit für seine Informationen verantwortlich. Seien diese falsch, sei dies das Problem der Airline. Die nun ihrem Fluggast 812 kanadische Dollar oder 560 Euro zurückerstatten musste.