Wildcampen – komplizierter als gedacht

Die Vorschriften zu Wildcamping variieren in Europa stark zwischen strengen Regeln und großzügigen Freiheiten.

24.07.2025 11:21
red04
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Die Regelungen zum Wildcampen unterscheiden sich europaweit stark.

Camping steht für viele für Freiheit, Natur und Flexibilität. Doch wer glaubt, einfach überall sein Zelt aufschlagen oder das Wohnmobil parken zu können, irrt. Die Regelungen zum sogenannten Wildcampen unterscheiden sich europaweit stark – und in vielen Ländern ist es sogar ausdrücklich verboten.

Einschränkungen in Österreich

In Österreich ist das freie Stehen mit Zelt oder Campingfahrzeug in den meisten Fällen untersagt oder stark eingeschränkt. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Während in Tirol, Wien, Kärnten und Niederösterreich ein grundsätzliches Verbot gilt, ist in der Steiermark oder Salzburg unter bestimmten Bedingungen ein Campieren erlaubt. In Oberösterreich und Vorarlberg entscheiden die Gemeinden individuell. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert hohe Geldstrafen – besonders in Schutzgebieten, wo bis zu 14.500 Euro fällig werden können.

Strenge Verbote in beliebten Urlaubsländern

Besonders restriktiv zeigen sich einige südeuropäische Länder. In Kroatien, Portugal und Griechenland ist das Campen außerhalb offizieller Plätze generell verboten. Auch in Slowenien, der Slowakei und Ungarn gibt es keinerlei Ausnahmen. Camper sollten sich hier ausschließlich an gekennzeichnete Stell- und Campingplätze halten, um empfindliche Strafen zu vermeiden.

Graubereiche und lokale Regelungen

In Ländern wie Deutschland ist Wildcampen unter engen Voraussetzungen erlaubt – etwa, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen, allerdings nur für eine Nacht. Auch in Italien, der Schweiz und Polen hängt vieles von lokalen Bestimmungen ab. Wer im öffentlichen Raum campen möchte, sollte sich bei den örtlichen Behörden erkundigen. Frankreich wiederum untersagt das freie Stehen in der Nähe von Küsten oder Sehenswürdigkeiten.

Jedermannsrecht in Nordeuropa

Deutlich liberaler sind die Regeln in Skandinavien und dem Baltikum. In Norwegen und Schweden gilt das sogenannte „Jedermannsrecht“, das es erlaubt, für kurze Zeit in freier Natur zu zelten – vorausgesetzt, man respektiert Umwelt, Tiere und Privateigentum. Wichtig: Das Jedermannsrecht bezieht sich in der Regel auf das Zelten, nicht auf Campingfahrzeuge. Trotz der Freiheiten gilt auch hier: Rücksichtnahme und Sauberkeit sind oberstes Gebot.

Ländliche Gastgeber als legale Alternative

Wer das Naturerlebnis sucht, aber auf rechtlich sicherem Boden bleiben möchte, kann auf sogenannte Konzepte „ländlicher Gastgeber“ zurückgreifen. „Gegen eine einmalige Gebühr bekommt man Zugang zu einem großen Netzwerk aus landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen das Privatgrundstück für maximal 24 Stunden als Stellplatz genutzt werden darf – Kontakt zu den Gastgeber:innen und deren landwirtschaftlichen Produkten meist inklusive“, rät Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC). Solche Angebote gibt es in mehreren europäischen Ländern: etwa „Schau aufs Land“ in Österreich, Slowenien, Deutschland und Italien sowie „Landvergnügen“ in der DACH-Region, „France Passion“ in Frankreich, „Espana Discovery“ in Spanien oder „PlaceToBee“ in der Schweiz.

(PA/red)

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