Deutsche Gastronomie lehnt Tierhaltungslogo ab

In Deutschland stößt die geplante Einführung eines verpflichtenden Tierhaltungslogos in der Gastronomie auf Widerstand.

27.04.2026 13:39
red04
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Nach einem Entwurf des Bundesagrarministeriums soll das Logo künftig in Speisekarten, Preislisten oder Aushängen sichtbar sein.

Die deutsche Gastronomie stellt sich gegen die geplante Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierhaltungslogos für Fleisch in Restaurants und Kantinen. Nach Einschätzung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) ist der zusätzliche bürokratische Aufwand für Betriebe erheblich. Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands, Jana Schimke, bezeichnete die Regelung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als problematisch, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Aus ihrer Sicht sei der Nutzen der zusätzlichen Kennzeichnung fraglich, da erneut umfangreiche Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten entstünden.

Kritik an Wirkung und Praktikabilität

Schimke äußerte Zweifel daran, dass ein solches System den Restaurantbesuch aus Sicht der Gäste entscheidend beeinflusse. Gäste kämen in erster Linie wegen des Angebots und der Atmosphäre, nicht aufgrund von Informationen zur Tierhaltung auf Hinweisschildern. Zudem sieht die Branche Einschränkungen bei der Flexibilität im operativen Geschäft. Besonders kurzfristige Lieferantenwechsel oder der Einsatz von Mischprodukten könnten durch die neuen Vorgaben erschwert werden. Der Verband spricht sich daher dafür aus, Informationen zur Tierhaltung weiterhin freiwillig zu halten.

Geplante Ausweitung der Kennzeichnung

Die Bundesregierung plant, das bereits beschlossene Tierhaltungslogo ab 2027 auch in der Gastronomie verpflichtend einzuführen. Die Regelung war ursprünglich 2023 unter der vorherigen Bundesregierung beschlossen worden, wurde jedoch mehrfach verschoben. Das System umfasst fünf Haltungsstufen, beginnend bei den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zur Bio-Haltung. Während die Kennzeichnung zunächst nur für frisches Schweinefleisch im Handel vorgesehen war, soll sie künftig auch in der Außer-Haus-Verpflegung gelten.

Umsetzung in Gastronomie und Ausnahmen

Nach einem Entwurf des Bundesagrarministeriums soll das Logo künftig in Speisekarten, Preislisten oder Aushängen sichtbar sein. Ziel ist es, Gästen eine informierte Entscheidung über die Herkunft und Haltungsbedingungen des Fleisches zu ermöglichen. Nach Einschätzung des Ministeriums fehlen solche Informationen bislang häufig in Restaurants, Kantinen oder Imbissen. Von der Regelung ausgenommen sein sollen unter anderem stark getränkeorientierte Betriebe sowie Gaststätten ohne Angebote mit Schweinefleisch. Insgesamt könnten rund 100.000 Betriebe betroffen sein. Für die Praxis bedeutet dies, dass Speisekarten oder digitale Angebote regelmäßig angepasst werden müssten, da Restaurants ihre Fleischwaren oft wöchentlich beziehen und mit festen Lieferverträgen arbeiten. Vorgesehen sind daher auch flexible Umsetzungsformen, etwa digitale Lösungen oder Hinweise zur Einsicht auf Nachfrage.

Bürokratie und möglichen Kostenfolgen

Ein Branchenbündnis aus Systemgastronomie, Caterern sowie Vertretern des Fleischer- und Bäckerhandwerks lehnt die Pläne ebenfalls ab. Es warnt vor zusätzlicher Bürokratie und steigenden Kosten, die letztlich an Gäste weitergegeben werden könnten. Nach Einschätzung des Bündnisses könnten dadurch insbesondere Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Mensen und Krankenhäuser finanziell belastet werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Informationsinteresse der Gäste im Außer-Haus-Bereich geringer sei als im Einzelhandel. Im Lebensmitteleinzelhandel existiert bereits seit 2019 eine freiwillige Kennzeichnung großer Handelsketten zur Tierhaltung.

(APA/red)

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