Neuer Anlauf für Reform der EU-Fluggastrechte
Mit einem Kompromissvorschlag wollen Deutschland und Frankreich die festgefahrenen EU-Verhandlungen lösen.
Deutschland und Frankreich haben einen gemeinsamen Vorschlag in die festgefahrenen Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte eingebracht. Nach Angaben der dpa sieht dieser vor, dass Fluggäste künftig bei Verspätungen und Flugausfällen ab drei Stunden einheitlich eine Entschädigung von 250 Euro erhalten sollen. Damit würde die bisherige Staffelung nach Flugdistanz entfallen. Aktuell richtet sich die Höhe der Ausgleichszahlung danach, wie weit die betroffene Strecke ist. Für Kurzstrecken gibt es derzeit 250 Euro, bei längeren Flügen fallen höhere Beträge an.
Vereinfachung der Anspruchsstellung
Ein weiterer Bestandteil des Vorschlags betrifft die Abwicklung von Entschädigungsansprüchen. Fluggesellschaften sollen künftig verpflichtet werden, einen Link zu einem Formular bereitzustellen, über das Passagiere ihre Forderungen einreichen können. Nach Darstellung der beiden Staaten soll dies die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern und für mehr Transparenz sorgen.
Begründung des Kompromissvorschlags
In einem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, werben Deutschland und Frankreich für ihren Ansatz. Der Vorschlag sei einfach und klar gestaltet, gleichzeitig solle er ein hohes Schutzniveau für Fluggäste gewährleisten und die wirtschaftliche Belastung für Airlines berücksichtigen. Die Bereitstellung eines direkten Formularlinks wird dabei als Beitrag zur besseren Nachvollziehbarkeit und Zugänglichkeit der Verfahren dargestellt.
Laufende Verhandlungen auf EU-Ebene
Über die Reform der EU-Fluggastrechte verhandeln derzeit Vertreter der 27 EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. Insbesondere die Regelungen zu Entschädigungszahlungen gelten demnach als zentraler Streitpunkt. Auch die Frage, wie Passagiere ihre Ansprüche künftig leichter geltend machen können, spielt in den Gesprächen eine wichtige Rolle. Im politischen Prozess war zuvor auch gefordert worden, dass Fluggesellschaften bereits vorausgefüllte Formulare für betroffene Reisende bereitstellen sollen. Ziel ist es, die bislang vergleichsweise geringe Quote von tatsächlich geltend gemachten Ansprüchen zu erhöhen.
Weitere offene Punkte und Zeitdruck
Neben den Entschädigungsregeln sind weitere Themen Teil der Verhandlungen. Dazu gehören Gepäckvorgaben, die Definition außergewöhnlicher Umstände, die Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht befreien können, der Umgang mit nicht angetretenen Flügen sowie Regelungen für Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Staaten. Für die Reform gilt zudem ein enger zeitlicher Rahmen: Sollte bis zum 15. Juni keine Einigung erzielt werden, gilt das Vorhaben als gescheitert.
(APA/red)
