AirBaltic beantragt Gläubigerschutz in den USA
AirBaltic will sich unter dem US-Insolvenzrecht finanziell neu aufstellen und hat dafür eine zusätzliche Finanzierung von 350 Millionen Euro gesichert.
Die lettische Fluggesellschaft AirBaltic hat in den USA Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts beantragt. Die mehrheitlich staatliche Airline, an der die Lufthansa mit zehn Prozent beteiligt ist, stellte den Antrag freiwillig bei einem Gericht in New York. Der Flugbetrieb soll während des Verfahrens uneingeschränkt weiterlaufen.
350 Millionen Euro neue Finanzierung
Ein Verfahren nach Chapter 11 ermöglicht Unternehmen, ihre Finanzen unter gerichtlicher Aufsicht neu zu ordnen und den Geschäftsbetrieb währenddessen fortzusetzen. AirBaltic will auf diesem Weg ihre Kapitalstruktur stärken und die Schuldenlast reduzieren. Zur Sicherung der Liquidität während des Verfahrens hat sich die Airline nach eigenen Angaben eine neue Finanzierung in Höhe von 350 Millionen Euro gesichert. Das Verfahren soll voraussichtlich bis Juni 2027 abgeschlossen werden. Aufsichtsratschef Andrejs Martinovs erklärte, AirBaltic habe verschiedene Möglichkeiten geprüft. Das Verfahren biete einen rechtlichen Rahmen für Verhandlungen mit Gläubigern, darunter auch Flugzeug-Leasinggeber. Vorrang habe, den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten und die Anbindung Lettlands zu sichern.
Flugbetrieb läuft weiter
Für Passagiere soll sich durch den Antrag zunächst nichts ändern. AirBaltic-Chef Erno Hildén betonte, die Airline fliege weiterhin, verkaufe Tickets und plane den künftigen Flugplan. Auch die übrigen Dienstleistungen für Kunden sollen uneingeschränkt fortgeführt werden. AirBaltic reiht sich mit dem Schritt in eine Reihe von Fluggesellschaften ein, die das US-Insolvenzverfahren bereits zur finanziellen Sanierung genutzt haben. Dazu zählen unter anderem SAS, United Airlines und Delta Air Lines.
(APA/red)