Gericht kippt neun Eurowings-Klauseln
Eurowings darf sich in Österreich künftig nicht mehr auf neun vom Handelsgericht Wien beanstandete AGB-Klauseln berufen.
Das Handelsgericht Wien hat neun Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluglinie Eurowings für unzulässig erklärt. Betroffen sind unter anderem Regelungen zur Beförderung von aufgegebenem Gepäck und zu Rückerstattungen. Die Lufthansa-Tochter darf sich in Österreich künftig nicht mehr auf die beanstandeten oder inhaltlich gleichartige Formulierungen berufen. Geklagt hatte der Verbraucherschutzverein. Nach Angaben des Vereins ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Gepäck und geänderte Flugzeiten
Eine Klausel sah vor, dass Eurowings aufgegebenes Gepäck aus nicht näher bestimmten „Sicherheits- und oder Betriebsgründen“ auf einem späteren Flug transportieren konnte. Diese Regelung hielt vor dem Handelsgericht nicht stand. Auch bei Änderungen der Flugzeiten setzte das Gericht Grenzen. Eurowings hatte sich lediglich dazu verpflichtet, sich um eine Information der Passagiere über geänderte Flugzeiten zu „bemühen“. Auch diese Formulierung wurde als unzulässig beurteilt.
Regelung zu Rückerstattungen
Beanstandet wurde außerdem eine Klausel zu Rückerstattungen. Demnach konnte die Airline Erstattungen um nicht näher bestimmte Entgelte kürzen. Auch diese Regelung darf Eurowings in Österreich künftig nicht mehr verwenden. Insgesamt erklärte das Handelsgericht Wien neun Klauseln für unzulässig.
(APA/red)
