EU nimmt Booking.com ins Visier

Nach einer deutlichen Zunahme von Betrugsmeldungen prüft die EU-Kommission, ob Booking.com ausreichend gegen gefälschte Angebote und Phishing vorgeht.

22.10.2026 11:37
red04
© Lionel BONAVENTURE / AFP
Booking.com erklärte, uneingeschränkt mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen das Reiseportal Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen EU-Verbraucherschutzvorschriften eingeleitet. Im Fokus stehen unter anderem gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsbetrug und Phishing. Die Brüsseler Behörde will prüfen, ob Booking.com ausreichend gegen solche Betrugsversuche vorgeht und Nutzerdaten schützt.

Mehr Betrugsmeldungen auf der Plattform

Im ersten Halbjahr 2026 gingen laut EU-Kommission 1.072 Betrugsmeldungen ein, bei denen ein Schaden von insgesamt 82.000 Euro entstand. Die Zahl der Meldungen habe sich damit gegenüber dem Vorjahr verzehnfacht. Untersucht werden auch Phishing-Versuche auf der Plattform. Dabei versuchen Betrüger, über gefälschte Nachrichten an sensible Informationen wie Passwörter oder Bankdaten zu gelangen. Booking.com erklärte, uneingeschränkt mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten. Das Unternehmen wolle gemeinsam mit den zuständigen Behörden gegen Online-Betrug vorgehen und Reisende sowie Unterkunftspartner schützen.

Umgang mit Reservierungsdaten im Fokus

Die Kommission will zudem untersuchen, wie Booking.com Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsbetreiber weitergibt und wie die Nachrichtenfunktion der Plattform funktioniert. Dabei soll geklärt werden, ob ausreichende Sicherheitsvorkehrungen bestehen, um einen Missbrauch von Nutzerdaten zu verhindern. Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet laut EU-Kommission noch nicht, dass Booking.com tatsächlich gegen EU-Recht verstoßen hat. „Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen“, sagte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen.

Bezahlte Platzierungen werden geprüft

Auch die Darstellung bezahlter Werbung steht im Fokus. Die Kommission will prüfen, welche Angebote gegen eine höhere Provision in den Suchergebnissen weiter oben erscheinen und ob diese ausreichend als Werbung gekennzeichnet sind. Unterkunftsanbieter können ihre Sichtbarkeit auf Booking.com durch höhere Provisionen verbessern. Nach Ansicht der EU-Kommission müssen Nutzer klar erkennen können, wenn es sich bei solchen hervorgehobenen Angeboten um bezahlte Werbung handelt. Zudem sollen sie ausreichend darüber informiert werden, wie sich entsprechende Werbeeinstellungen ändern lassen.

DSA ermöglicht Geldstrafen

Grundlage der Untersuchung ist der Digital Services Act (DSA), der seit Februar 2024 für große Online-Plattformen gilt. Die EU-Kommission hat auf dieser Basis bereits Verfahren gegen mehrere große Internetplattformen eingeleitet und in einigen Fällen Geldstrafen verhängt. Ob Booking.com gegen die Vorgaben verstoßen hat und welche Konsequenzen daraus entstehen könnten, ist Gegenstand der nun laufenden Ermittlungen.

(APA/red)

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