Teure Verkehrssünden im Urlaub vermeiden
In Europas Urlaubsländern wird bei Verkehrsverstößen nicht lange gefackelt. Die Palette reicht von empfindlichen Geldstrafen bis zur Fahrzeugabnahme.

Sonne, Meer, Gelassenheit – und dann plötzlich blitzt es. Ein Piepsen im Rückspiegel, Wochen später ein Brief mit fremdem Wappen. Wer im Urlaubsland ein Fahrzeug lenkt, hat oft nicht nur Land und Leute vor sich, sondern auch ein engmaschiges Netz an Verkehrsüberwachung. Es flattert keine Urlaubserinnerung ins Haus, sondern ein Bußgeldbescheid. In Europas Ferienregionen wird der Straßenverkehr streng kontrolliert – und Touristen geraten dabei besonders leicht ins Visier. Denn wo es schon früher keine Nachsicht gab, gilt das heute umso mehr.
Italien: Zonen, Kameras und Konsequenzen
Die „Zona a Traffico Limitato“ (ZTL) ist in vielen italienischen Städten längst mehr als nur eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme. In Rom, Florenz oder Bologna registrieren Kameras jedes Fahrzeug, das unerlaubt einfährt. Wer keine Einfahrtsgenehmigung besitzt, zahlt zwischen 100 und 332 Euro – pro Einfahrt, wohlgemerkt. Ein österreichischer Autofahrer erhielt 2024 in Verona eine Strafe von 250 Euro, weil sein Hotel in der ZTL lag, aber keine Sondergenehmigung hinterlegt hatte.
Auch auf Schnellstraßen und Autobahnen kontrollieren Section-Control-Anlagen die Geschwindigkeit. Wer hier zu schnell unterwegs ist, muss mit Strafen im dreistelligen Bereich rechnen.
Griechenland: Alkoholkontrollen mit Nachdruck
Mit dem neuen Verkehrskodex, der im März 2025 in Kraft trat, hat Griechenland seine Regeln verschärft. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 0,8 Promille sind 350 Euro fällig, bei 0,8 bis 1,1 Promille bereits 700 Euro. Werte darüber können Strafen bis zu 1.200 Euro und ein Fahrverbot von mehreren Monaten nach sich ziehen. Auch für Handy-Nutzung am Steuer oder das Überfahren von roten Ampeln werden seit 2025 Bußgelder ab 700 Euro verhängt.
Kroatien: Klare Regeln, hohe Summen
Das Nachbarland Kroatien zeigt sich bei Verkehrssünden rigoros. Für Alkohol am Steuer können Strafen von bis zu 2.700 Euro ausgesprochen werden. Handyvergehen, Gurtpflichtverletzungen oder Rotlichtverstöße bewegen sich im Bereich zwischen 40 und 265 Euro. Geschwindigkeitsübertretungen über 50 km/h kosten bis zu 2.000 Euro. Im Sommer 2024 bezahlte ein steirischer Urlauber nach einem Tempoverstoß 1.200 Euro – direkt an einer Polizeistation nahe der A1.
Slowenien: Ohne Vignette wird’s empfindlich
In Slowenien ist seit 2022 die digitale Vignette Pflicht. Sie kostet für sieben Tage 15 Euro. Wer ohne gültige E-Vignette auf mautpflichtigen Strecken unterwegs ist, muss mit Bußgeldern zwischen 300 und 800 Euro rechnen. Die Kontrollfrequenz ist hoch – auch auf Nebenstrecken. Hinzu kommen scharfe Geschwindigkeitskontrollen, vor allem in Tunneln und auf Autobahnzubringern.
Türkei: Bargeld und Bußzettel
In der Türkei fällt vor allem die Praxis auf, kleinere Verkehrsdelikte direkt vor Ort und häufig in bar zu ahnden. Rotlichtverstöße und Falschparken kosten zwischen 10 und 50 Euro, Alkohol am Steuer wird mit mindestens 150 Euro sanktioniert. Trotz der vergleichsweise niedrigen Summen bleibt das Vorgehen konsequent – auch in Tourismuszentren.
Ungarn und Serbien: Ohne Spielraum
Ungarn ahndet Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Nachdruck. Ab 30 km/h über dem Limit sind Strafen jenseits der 600 Euro möglich. Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger gilt eine Null-Promille-Grenze. In Serbien liegt diese bei 0,3 Promille. Wer mit dem Handy am Ohr am Steuer erwischt wird, zahlt ab 100 Euro. Auch bei Falschparken oder Tempoverstößen wird mit wenig Toleranz vorgegangen.
Wenn das Fahrzeug gleich mitgeht
In mehreren europäischen Ländern können besonders gravierende Verkehrsvergehen zum Entzug des Fahrzeugs führen. In Österreich etwa ermöglicht das Gesetz seit 2024 die Beschlagnahmung bei extremen Raserdelikten – etwa bei Überschreitungen von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet. Ähnliche Regelungen bestehen in Deutschland. Auch in Kroatien und Serbien wurden Fahrzeuge bereits vorübergehend stillgelegt – vor allem bei wiederholten Alkoholfahrten oder groben Geschwindigkeitsverstößen.
Bußgelder aus dem Ausland
Wer im Ausland ein Verkehrsdelikt begeht und glaubt, der Strafzettel verliere mit der Heimfahrt seine Gültigkeit, irrt. Innerhalb der EU können Verwaltungsstrafen ab 70 Euro in Österreich vollstreckt werden. Deutschland bildet eine Ausnahme: Hier ist bereits ab 25 Euro eine Vollstreckung möglich. Einige Länder – etwa Griechenland und Irland – haben das entsprechende EU-Rahmenabkommen noch nicht umgesetzt, daher erfolgt dort derzeit keine grenzüberschreitende Vollstreckung.
Österreich wiederum hat eigene Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein, wodurch auch von dort Verwaltungsübertretungen exekutiert werden können.
Ein wichtiger Hinweis betrifft die Zahlungsfristen: In vielen Ländern wird die Strafe in mehreren Stufen teurer, je länger man wartet. Auch wenn der ursprüngliche Betrag unter 70 Euro lag, kann durch Verzugszuschläge eine Vollstreckung in Österreich möglich werden.
„Ist ein Verstoß geschehen, kommt man ‘am günstigsten’ davon, wenn man die Strafe gleich vor Ort zahlt oder so schnell wie möglich überweist“, sagt Verena Pronebner, ÖAMTC-Juristin. „Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße werden aufgrund eines optimierten Halterdatenaustauschs innerhalb der EU effektiver verfolgt. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.“
Zudem ist die Frage der Verjährung relevant. Diese ist innerhalb Europas uneinheitlich geregelt:
- In Großbritannien tritt die Verfolgungsverjährung bereits nach sechs Monaten ein,
- in Italien nach 360 Tagen,
- in Spanien nach vier Jahren,
- in Kroatien sogar nach bis zu fünf Jahren.
Neben der Verfolgungsverjährung gibt es auch Vollstreckungsverjährung – etwa wenn zwischen dem Bescheid und dem Versuch der Vollstreckung zu viel Zeit vergangen ist. Diese beträgt in den meisten Ländern drei bis fünf Jahre.
Maut- und Parkgebühren sind davon abzugrenzen – sie gelten als zivilrechtliche Forderungen und können ebenfalls eingeklagt werden, etwa über Inkassobüros. Die Rechtslage ist dabei komplex, und eine rechtliche Prüfung im Einzelfall sinnvoll.
Das droht in Österreich
In Österreich liegt die Promillegrenze bei 0,5. Wird sie überschritten, beginnen die Strafen bei rund 300 Euro, ein Führerscheinentzug ist möglich. Wer ohne Vignette auf der Autobahn fährt, zahlt 120 Euro Ersatzmaut. In Section-Control-Zonen werden Temposünder systematisch erfasst, bei groben Verstößen können Strafen weit über 700 Euro liegen.
Zunehmend im Fokus stehen Radfahrer:innen – insbesondere in Wien. Bei regelmäßigen Schwerpunktkontrollen werden Rotlichtverstöße, Handybenutzung oder das Befahren von Gehwegen geahndet. Die Strafen bewegen sich zwischen 50 und 100 Euro. Die Stadt setzt damit bewusst ein Zeichen für mehr Verkehrssicherheit auf zwei Rädern.
Fazit
Verkehrssicherheit wird in Europas Urlaubsländern ernst genommen – besonders dort, wo viele Touristen unterwegs sind. Die Bußgelder reichen von moderat bis drakonisch, und oft genügt ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, um mehrere hundert Euro zu verlieren. Wer sich vorab über die jeweiligen Regeln informiert, kann sich nicht nur Ärger, sondern auch erhebliche Kosten ersparen. In Zeiten automatisierter Vollstreckung und EU-weitem Datenaustausch bleibt wenig Spielraum für Nachsicht – weder für Einheimische noch für Reisende.
(red)