Recht auf Privatjet statt Linienflug nach Flugausfall
Nach Flugausfall charterte ein Geschäftsmann einen Privatjet – das deutsches Gericht gab ihm Recht.

Wenn Linienflüge kurzfristig gestrichen werden, droht Reiseveranstaltern künftig richtig Ärger – und hohe Rechnungen. Das zeigt ein spektakulärer Fall aus München: Johannes Burges, Kaufmann und Hobbypilot, stand im August 2024 mit Frau und Tochter nach einem Urlaub auf Samos plötzlich ohne Rückflug da. Erst am Vorabend wurde ihm die Absage übermittelt. Ersatz? Frühestens Tage später und dann auch noch nach Düsseldorf. Für Burges keine Option – ein wichtiger Geschäftstermin wartete in München.
Also griff er tief in die Tasche: 15.000 Euro kostete der eigens gecharterte Citationjet 2, der ihn und seine Familie heimflog. Ursprünglich hätte der Flug sogar noch deutlich mehr verschlungen, doch dank seiner Kontakte bekam er „Freundschaftspreis“. Die Summe forderte er danach vom Veranstalter TUI zurück – und zog vors Gericht.
Deutliche Worte der Richter
Vor dem Landgericht München fand Burges‘ Anwalt klare Unterstützung: Der Ausfall sei eine erhebliche Vertragsverletzung, hieß es. TUI habe nicht nur zu spät informiert, sondern auch keine zumutbare Alternative geboten. Dass der Kunde ausgerechnet einen Privatjet nehmen musste, sei im konkreten Fall nachvollziehbar.
Jetzt wird’s eng für Veranstalter
Für die Branche hat das Urteil Signalwirkung. Erstmals droht Veranstaltern, dass bei Flugausfällen nicht nur Hotelnächte oder Umbuchungen fällig werden, sondern auch extreme Ersatzkosten wie Privatflüge. Damit rücken die Grenzen der bisherigen Kulanzpraxis in den Fokus. Reiserechtsanwalt Michael Siegel formulierte es so: „Das Gericht hat deutliche Worte gefunden – und TUI die rote Karte gezeigt.“
(red)