Niederlage für Booking.com vor Berliner Gericht

Der Rechtsstreit zwischen Booking.com und mehr als 1.000 Hotels endet mit einem richtungsweisenden Urteil.

17.12.2025 14:48
red04
© Adobe Stock
Nach Auffassung des Gerichts verstieß Booking.com gegen das Wettbewerbsrecht.

Das Landgericht Berlin hat Booking.com zur Zahlung von Schadensersatz an deutsche Hotels verpflichtet. In dem Verfahren ging es um sogenannte Bestpreisklauseln, die der Online-Buchungsplattform zufolge sicherstellen sollten, dass Hotels ihre Zimmer auf Booking.com nicht teurer anbieten als über andere Vertriebskanäle. Nach Auffassung des Gerichts verstießen diese Klauseln jedoch gegen das Wettbewerbsrecht und führten zu finanziellen Nachteilen für die betroffenen Betriebe. Geklagt hatten mehr als 1.000 Hotels, die sich einer Sammelklage angeschlossen hatten. Das Gericht stellte fest, dass Booking.com grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist. Über die konkrete Höhe der Ansprüche muss allerdings noch in weiteren Verfahren entschieden werden.

Preisparitätsklauseln im Mittelpunkt

Im Zentrum des Rechtsstreits standen vertragliche Regelungen, die Hotels über Jahre hinweg verpflichteten, Booking.com stets die günstigsten Preise und besten Buchungsbedingungen einzuräumen. Diese sogenannten Paritäts- oder Bestpreisklauseln untersagten es den Hoteliers faktisch, Zimmer über die eigene Website oder andere Vertriebskanäle günstiger anzubieten. Nach Ansicht des Gerichts schränkten diese Klauseln die unternehmerische Freiheit der Hotels erheblich ein. Insbesondere sei es ihnen dadurch kaum möglich gewesen, Provisionen einzusparen und diese Vorteile direkt an Gäste weiterzugeben. Die Klauseln hätten damit nicht nur den Wettbewerb verzerrt, sondern auch den Direktvertrieb der Hotels geschwächt.

Gericht sieht Wettbewerbsverstoß

Das Landgericht Berlin bewertete sowohl die früher verwendeten „weiten“ als auch die späteren „engen“ Bestpreisklauseln als wettbewerbswidrig. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Booking.com seine starke Marktstellung genutzt habe, um die Preisgestaltung der Hotels zu beeinflussen. Dadurch sei den Betrieben ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Mit dem Urteil wurde zunächst festgestellt, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf Schadensersatz besteht. In einem nächsten Schritt muss nun für jedes einzelne Hotel geprüft werden, in welchem Umfang tatsächlich ein finanzieller Nachteil entstanden ist und wie hoch der jeweilige Anspruch ausfällt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Reaktionen der Branche

Vertreter der Hotellerie bewerteten die Entscheidung als wichtigen Erfolg. Branchenverbände sehen darin ein klares Signal gegen Vertragsklauseln, die aus ihrer Sicht die Abhängigkeit von Online-Plattformen verstärken. Das Urteil könne auch für ähnliche Verfahren in anderen europäischen Ländern richtungsweisend sein. Booking.com hingegen zeigte sich mit der Entscheidung nicht einverstanden. Das Unternehmen erklärte, man halte die frühere Praxis weiterhin für rechtmäßig und betonte, dass die Klauseln aus eigener Sicht der Transparenz und Vergleichbarkeit für Verbraucher gedient hätten. Eine Berufung gegen das Urteil gilt als möglich.

Über den Einzelfall hinaus

Der Rechtsstreit reiht sich in eine jahrelange Auseinandersetzung um die Rolle großer Online-Buchungsplattformen im europäischen Hotelmarkt ein. Preisparitätsklauseln stehen seit Langem im Fokus von Wettbewerbsbehörden und Gerichten, da sie als potenzielles Hindernis für fairen Wettbewerb gelten. Das Berliner Urteil könnte nun nicht nur finanzielle Folgen für Booking.com haben könnte, sondern auch die Vertragsbeziehungen zwischen Hotels und Buchungsplattformen langfristig beeinflussen. Für viele Hoteliers könnte die Entscheidung neue Spielräume bei der Preisgestaltung und im Direktvertrieb eröffnen.

(red)

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Themen