Alitalia muss weitere Staatshilfe zurückzahlen

Beihilfe von 400 Mio. Euro ein Verstoß gegen EU-Recht
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Die insolvente Vorgängerin der staatlichen italienischen Fluggesellschaft ITA, Alitalia, muss nach einer Entscheidung der EU-Kommission weitere Staatshilfe zurückzahlen. Die 2019 gewährte Beihilfe sei ein unfairer Wettbewerbsvorteil und damit Verstoß gegen EU-Recht gewesen, so die Behörde am Montag 27. März. Kein privater Investor hätte der Airline damals Kredit gegeben. Im September 2021 hatte die EU-Kommission eine staatliche Finanzhilfe über 900 Mio. Euro für illegal erklärt.

Ein Sprecherin der EU-Kommission erklärte, das Geld könne als Verbindlichkeit im laufenden Insolvenzverfahren der Airline registriert werden. Die 400 Mio. Euro könnten im Rahmen von Erlösen aus Verkauf und Bewertung von Vermögensgegenständen der Alitalia zurückgezahlt werden.

In den letzten anderthalb Jahrzehnten ihres Bestehens unterstützte der Staat mit schätzungsweise 10 Mrd. Euro die chronisch defizitäre Airline. Mit ITA gab es einen Neustart nach einer Restrukturierung. Die Lufthansa verhandelt schon länger mit der italienischen Regierung über einen Einstieg, zunächst mit einem Minderheitsanteil.

APA/Red.

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