AUA-Hagelflug: Kritik an OLG-Entscheidung
Trotz fehlender Verletzungen blockiert die Einstufung als „Störung“ eine umfassende Untersuchung, weshalb Beweismittel bislang nicht ausgewertet werden dürfen.

Am Sonntag wurde von Passagieranwalt Wolfgang List erneut Kritik an der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien laut. Das Gericht hatte entschieden, dass die Sicherstellung des Cockpit-Stimmenrekorders (CVR) und des Flugdatenschreibers (FDR) eines im Juni 2024 durch Hagel schwer beschädigten Austrian-Airlines-Airbus A320 nicht rechtens sei. Das OLG stufte den „Hagelflug“ als eine Störung und nicht als Unfall ein, weshalb eine Beschlagnahmung der Flugaufzeichnungen nur bei einem Unfall zulässig sei.
Diese Entscheidung behindert nach Auffassung von List die Aufklärung des Vorfalls massiv, da dadurch keine umfassende Klärung für den Beinahe-Absturz möglich ist. Die juristische Einschätzung ist paradox, da nur ein tatsächlicher Absturz eine solche Aufklärung ermöglichen würde.
Wolfgang List kündigte an, eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Wien bei der Generalprokuratur und dem Justizministerium einzureichen. Zudem werden Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geprüft. Parallel dazu läuft ein Strafverfahren gegen Organe der österreichischen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB), das derzeit eingestellt wurde; mit neuen Erkenntnissen soll ein Fortführungsantrag gestellt werden.
Des Weiteren fordert List Austrian Airlines auf, die zentralen Beweismittel – den Flugdatenschreiber (FDR) und den Cockpit-Stimmenrekorder (CVR) – zu veröffentlichen, um eine weitergehende Aufklärung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird an den Gesetzgeber appelliert, den rechtlichen Missstand bezüglich der Kompetenzen zu beheben.
Austrian Airlines erklärte, seit Beginn der Untersuchungen vollumfänglich mit den zuständigen Behörden zu kooperieren und weiterhin an einer raschen und umfassenden Aufklärung interessiert zu sein. Aufgrund des internationalen „Just Culture“-Prinzips liegt die Zuständigkeit für die Auswertung der Flugaufzeichnungen ausschließlich bei der Sicherheitsuntersuchungsstelle – zunächst der österreichischen SUB, nun der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU). Dieses Prinzip dient der Erhöhung der Flugsicherheit, indem aus Vorfällen gelernt wird.
Der Vorfall ereignete sich am 9. Juni 2024, als der Airbus A320 auf dem Flug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle mit starken Turbulenzen geriet. Die Crew gab einen Notruf („Mayday“) ab, konnte die Maschine jedoch sicher in Wien landen. Es gab keine Verletzten, jedoch schwere Beschädigungen an der Flugzeugnase und der Cockpitscheibe.
APA/Red.