Aufatmen nach geplatzter EU-Abstimmung zu Rauchverboten
Die Idee eines Rauchverbots unter freiem Himmel sorgte in der heimischen Gastronomie für Besorgnis.
Am Donnerstag, dem 28. November, scheiterte im Europäischen Parlament die Kommissionserklärung zu rauchfreien Zonen. Das Dokument, das die Mitgliedsstaaten dazu auffordern wollte, striktere Rauchverbote auch auf Außenbereiche wie Gastgärten und öffentliche Plätze auszuweiten, fand nicht die nötige Mehrheit. Insbesondere in der Gastronomie wird das Ergebnis mit Erleichterung aufgenommen, denn viele Betriebe sahen ihre wirtschaftliche Existenz durch ein solches Regelwerk bedroht.
Umfassende Verbote schaden
Die Idee eines Rauchverbots unter freiem Himmel sorgte in der heimischen Gastronomie für Besorgnis. Viele Betriebe, die bereits mit strikten Regelungen in Innenräumen konfrontiert sind, sehen Außenbereiche als letzte Möglichkeit, rauchende Gäste zu bedienen. Ein generelles Verbot in Gastgärten hätte für viele Unternehmen empfindliche Einbußen bedeutet, insbesondere in Österreich, wo die Außengastronomie ein wichtiger Teil der kulinarischen Kultur ist. Vom Schanigarten über den Heurigen, Feuerwehrfeste bis hin zu Freibädern und Open-Air-Events – zahlreiche Bereiche wären betroffen gewesen.
Studien aus Ländern mit strikteren Rauchregelungen legen nahe, dass besonders in der warmen Jahreszeit Gastgärten erhebliche Umsatzanteile sichern. Ein europaweites Rauchverbot hätte die bestehenden Spielräume weiter eingeschränkt und könnte dazu führen, dass rauchende Gäste ganz ausbleiben.
Leise Töne nach Abstimmungspleite
Die EU-Kommission verteidigte die Initiative mit dem Hinweis, dass es sich lediglich um eine Empfehlung und keine bindende Vorgabe gehandelt habe. Warum die Diskussion dennoch solche Wellen schlug, liegt vor allem an den potenziellen Auswirkungen eines europaweiten Signals. Kritiker fürchteten, dass die Mitgliedsstaaten die Vorschläge übernehmen könnten, was am Ende doch zu einer Art De-facto-Regelung geführt hätte. Die Unsicherheit über die konkrete Umsetzung ließ viele Betriebe aufhorchen und sich präventiv positionieren, um mögliche Einschränkungen zu verhindern.
Nationale Regelungen statt EU-Vorgaben
Ein zentraler Kritikpunkt am Vorschlag der EU-Kommission war die Frage nach der Zuständigkeit. Viele Länder haben bereits eigenständige Regelungen zum Schutz von Nichtrauchern entwickelt, die auf lokale Gegebenheiten abgestimmt sind. Kritiker argumentieren, dass die EU mit einem solchen Katalog nationale Kompetenzen überschreitet.
Gerade im Bereich des Gastgewerbes gibt es kulturelle Unterschiede, die sich nicht ohne Weiteres durch einheitliche Vorgaben regeln lassen. Stattdessen könnten die Mitgliedsstaaten individuelle Lösungen erarbeiten, die den Schutz der Nichtraucher gewährleisten, ohne die Gastronomie unverhältnismäßig zu belasten.
Gesundheitsrisiken unwidersprochen
Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens bleiben unbestritten, ebenso wie die Bedeutung des Jugendschutzes. Dennoch stellt sich die Frage, ob ein pauschales Rauchverbot im Freien der richtige Weg ist. Gelindere Maßnahmen wie klar definierte rauchfreie Bereiche oder zeitlich begrenzte Regelungen könnten eine akzeptable Lösung darstellen. Diese Ansätze wären weniger einschneidend und würden sowohl den Nichtraucherschutz als auch die Bedürfnisse der Gastronomie berücksichtigen.
Keine Mehrheit für Regulierungsexzess
Das Scheitern der Kommissionserklärung ist ein Indikator für die kontroverse Natur des Themas und ein Sinnbild für das Selbstverständnis der EU-Kommission. Während sich die Gastronomie über den Ausgang der Abstimmung freut, bleibt die Frage, wie der Schutz der Nichtraucher und die wirtschaftlichen Interessen der Betriebe langfristig in Einklang gebracht werden können. Es liegt an den einzelnen Mitgliedsstaaten, einen vernünftigen Mittelweg zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Die EU darf sich getrost aus der Diskussion heraushalten.
(red)