Der rote Reisepass öffnet nicht mehr jede Tür
Ein Linzer wollte nach Großbritannien reisen – doch ohne digitale Einreisegenehmigung blieb ihm der Weg versperrt.

Österreichische Staatsbürger galten lange als privilegiert, wenn es ums Reisen ging. Der bordeauxrote Pass mit dem EU-Wappen war eine Eintrittskarte in viele Länder dieser Welt – ganz ohne Visum oder digitale Barrieren. Doch diese Zeiten sind vorbei. Seit Anfang 2024 verlangt etwa auch Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung, die sogenannte ETA (Electronic Travel Authorisation).
Ein Linzer Urlauber staunte nicht schlecht – und sein Fall (Heute hat berichtet) steht sinnbildlich für eine neue Reiserealität: Wer nach Großbritannien will, braucht jetzt mehr als nur einen gültigen Reisepass. Das Verfahren kostet 16 Pfund (etwa 19 Euro) und gilt für zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses – je nachdem, was früher eintritt. In diesem Zeitraum sind mehrfache Aufenthalte von jeweils bis zu sechs Monaten erlaubt, etwa für Urlaubsreisen, Geschäftsbesuche oder Familienkontakte.
Fallstrick Passlaufzeit
So simpel das System klingt, so tückisch kann es im Detail sein. Wer etwa mit einem Reisepass unterwegs ist, der in weniger als sechs Monaten abläuft, kann auf manchen Plattformen das ETA-Formular gar nicht erst abschließen. Der Fall des Linzers zeigt exemplarisch, wie schnell eine Urlaubsplanung ins Straucheln geraten kann – obwohl alles „auf Schiene“ war. Die Empfehlung lautet daher klar: Vor dem Antrag Passlaufzeit prüfen und notfalls rechtzeitig erneuern.
Weltweiter Trend
Großbritannien steht mit dieser Maßnahme nicht allein da. Weltweit setzen immer mehr Staaten auf elektronische Reisebewilligungen. Wer nach Israel einreist, muss sich vorab online registrieren. Thailand verlangt ein digitales Einreiseformular, die USA nutzen seit Jahren das ESTA-System, Kanada setzt auf eTA, und mit dem geplanten ETIAS will auch die EU ab 2025 digitale Vorab-Genehmigungen für Drittstaatsangehörige einführen.
Der rote Pass bleibt ein starkes Reisedokument – aber seine alleinige Strahlkraft verblasst. Wer künftig ungehindert reisen will, muss sich nicht nur über Flugzeiten und Hotelbewertungen informieren, sondern auch über digitale Pflichten vor dem Abflug.
(red)