EU-Gericht kippt Ausschluss von Geschäftsjets
Das EU-Gericht hat den bisherigen Ausschluss von Geschäftsreise-Flugzeugen aus der EU-Taxonomie aufgehoben.
Die Herstellung von Flugzeugen für Geschäftsreisen kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen als nachhaltige Wirtschaftsaktivität eingestuft werden. Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte eine entsprechende Ausschlussregelung der EU-Kommission für nichtig.
Hintergrund ist die sogenannte EU-Taxonomie, die festlegt, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Während der Flugzeugbau grundsätzlich als Übergangstätigkeit anerkannt werden kann, waren Flugzeuge für private oder gewerbliche Geschäftsreisen bislang davon ausgenommen.
Gegen diese Regelung hatte der französische Flugzeughersteller Dassault Aviation geklagt – mit Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts konnte die EU-Kommission nicht pauschal davon ausgehen, dass für Geschäftsreisen immer klimafreundlichere Verkehrsalternativen zur Verfügung stehen.
Zudem kritisierten die Richter die Bewertung anhand des CO₂-Ausstoßes pro Passagierkilometer. Dieses Kriterium sei in der zugrunde liegenden Verordnung nicht vorgesehen und betreffe eher den Betrieb von Flugzeugen als deren Herstellung.
Das Gericht bemängelte außerdem, dass die Kommission nicht ausreichend geprüft habe, inwieweit die betreffenden Flugzeuge mit nachhaltigen Kraftstoffen betrieben werden können. Nach Ansicht der Richter wären dafür weitergehende Analysen erforderlich gewesen.
Die EU-Taxonomie soll Investitionen in umweltfreundliche Projekte fördern und die Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union unterstützen. Eine Einstufung als nachhaltig gilt dabei als wichtiges Signal für Investoren und Finanzmärkte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt werden.
APA/Red.
Das könnte Sie auch interessieren
Tourismus legt im Mai deutlich zu
Ryanair setzt Familien zusammen