EU-Parlament billigt Reform der Fluggastrechte

Nach jahrelangen Verhandlungen hat das EU-Parlament einer Reform der Fluggastrechte zugestimmt.

07.07.2026 15:18
red04
© Adobe Stock
Die neuen Vorschriften gelten für Fluggesellschaften aus der EU sowie für Airlines, die von EU-Flughäfen abheben.

Die geplante Reform der EU-Fluggastrechte nimmt eine weitere Hürde. Das Europäische Parlament hat am heutigen Dienstag in Straßburg den zwischen Parlament und Mitgliedstaaten ausgehandelten Kompromiss angenommen. Damit können die neuen Regeln nach der noch ausstehenden formalen Zustimmung des EU-Rats in Kraft treten. Im Mittelpunkt der Verhandlungen standen vor allem die Rechte von Passagieren bei Flugverspätungen. Entgegen den Forderungen einiger Mitgliedstaaten bleiben die bisherigen Entschädigungsgrenzen bestehen. Reisende sollen weiterhin ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: Bei Strecken bis 1.500 Kilometer sind 250 Euro vorgesehen, bei Entfernungen bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei längeren Flügen 600 Euro.

Entschädigung nur bei Verantwortung der Airline

Eine Auszahlung erfolgt jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist. Der neue Kompromiss sieht eine Liste außergewöhnlicher Umstände vor, bei denen Airlines von der Zahlungspflicht befreit werden. Dazu zählen unter anderem Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen oder Streiks. Eine Forderung des EU-Parlaments wurde hingegen nicht vollständig umgesetzt: Die kostenlose Mitnahme eines kleinen zusätzlichen Koffers wird nicht verpflichtend. Allerdings müssen Fluggesellschaften künftig die Preise bei der Buchung transparenter darstellen. Der angezeigte Grundpreis muss ein kleines Handgepäckstück enthalten, weitere Gepäckstücke dürfen weiterhin kostenpflichtig sein.

Verbesserungen für Familien

Eine Änderung betrifft Familien mit minderjährigen Kindern. Sie erhalten künftig das Recht, kostenlose Sitzplätze nebeneinander zu buchen, damit sie während des Fluges nicht getrennt voneinander sitzen müssen. Auch bei den Bordkarten gibt es eine neue Regelung. Passagiere müssen digitale Boardingpässe nicht zwingend verwenden. Wer einen Papierausdruck bevorzugt, soll diesen weiterhin erhalten können. Die neuen Vorschriften gelten für Fluggesellschaften aus der EU sowie für Airlines, die von EU-Flughäfen abheben.

Jahrelange Verhandlungen um Reform

Der Reformprozess begann bereits 2014 mit einem Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der bestehenden Fluggastrechte. Unterschiedliche Positionen der Mitgliedstaaten führten jedoch zu jahrelangen Verzögerungen. Erst im Juni 2025 erzielten die EU-Verkehrsminister eine politische Einigung. Die anschließenden Gespräche mit dem Parlament führten zunächst zu keinem Ergebnis. Nach weiteren Beratungen wurde schließlich ein Vermittlungsausschuss eingesetzt, der den nun angenommenen Kompromiss ausarbeitete. Nach der Zustimmung des Parlaments muss nun noch der EU-Rat die Einigung formal bestätigen.

Politiker begrüßen Ergebnis

Die Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament, Sophia Kircher, bezeichnete die Reform als Stärkung der bestehenden Rechte. Die Fluggastrechte würden nicht eingeschränkt, sondern rechtlich abgesichert und erweitert, erklärte sie. Auch NEOS-EU-Delegationsleiter Helmut Brandstätter verwies auf die Bedeutung der neuen Regelungen für Flugreisende in Europa. Besonders wichtig sei, dass die Einigung noch vor der Hauptreisezeit beschlossen werden könne.

(APA/red)

Anzeige
Anzeige
Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Themen