Flixbus will klagen

Die Mehrwertsteuersenkung im Schienenverkehr ist laut Fernbusunternehmen nicht rechtens.
© Flixbus

Das Fernbusunternehmen Flixbus will vor dem deutschen Verfassungsgericht gegen die geplante Senkung der Mehrwertsteuer im Schienenverkehr klagen. Zudem kündigte das Münchner Unternehmen eine Beschwerde bei der EU-Kommission an.

“Wir sind davon überzeugt, dass eine einseitige Mehrwertsteuersenkung für die Bahn, also ohne den umweltfreundlicheren Fernbus zu berücksichtigen, rechtlich nicht erlaubt ist”, sagte Flixbus-Gründer Andre Schwämmlein der Deutschen Presse-Agentur. Ein vom Unternehmen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplante Maßnahme gegen den von der EU festgelegten Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstoße.

Flixbus sieht sich als direkten Konkurrenten der Bahn. Bei günstigeren Preisen des Wettbewerbers müsste auch Flixbus nachziehen, profitiere dabei aber nicht von geringeren Steuern. “Vor allem bei den Sparpreisen der Deutschen Bahn werden viele Kunden genau hinschauen, wenn diese noch günstiger werden, und sich vielleicht sagen: ‘Ich fahre ICE'”, sagte Schwämmlein.

Die deutsche Regierung hatte im Klimapaket eine Mehrwertsteuersenkung für den Schienenverkehr vereinbart. Ab Jänner sollen auf Fernverkehr-Tickets der Bahn wie im Nahverkehr auch nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, bisher waren es 19 Prozent. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, diesen Vorteil vollständig an Kunden weiterzureichen. Damit würden Tickets rund zehn Prozent günstiger. Das soll mehr Bürger dazu bringen, vom Auto oder dem Flugzeug auf die Bahn umzusteigen. Klage und Beschwerde will Flixbus einreichen, sobald das Gesetz in der aktuellen Form in Kraft tritt. Das Fernbusunternehmen betreut in Österreich mehrere Verbindungen, auch solche nach Deutschland.

APA/red

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