Gesichtserkennung am Flughafen gestoppt
In Italien hat die Datenschutzbehörde das bequeme „Faceboarding“ in Rom und Mailand vorerst untersagt.

In Italien wird das biometrische System „Faceboarding“, das Passagieren die Abfertigung allein über Gesichtserkennung ermöglicht, ausgesetzt. Der Schritt betrifft die Flughäfen Mailand Linate und Rom Fiumicino und erfolgte auf Anordnung der nationalen Datenschutzbehörde. Diese leitete eine Untersuchung ein, da zentrale Fragen zum Umgang mit den sensiblen Daten ungeklärt blieben.
Kritik am Datenumgang
Der Datenschutzbeauftragte bemängelte, dass Reisende keine aktive Kontrolle über ihre biometrischen Daten hätten. Diese würden ausschließlich von den Betreibern verwaltet, ohne ausreichende Transparenz über Nutzung, Speicherdauer und Schutz vor Missbrauch. Laut „Corriere della Sera“ stehen damit grundlegende Rechte der Passagiere im Raum.
Testphasen und Ausweitung
„Faceboarding“ war nach einer Pilotphase 2019/2020 zunächst in Mailand eingeführt worden, getragen von Ita Airways und Scandinavian Airlines. 2024 folgte Rom Fiumicino. Die Teilnahme war freiwillig, eine Registrierung mit jährlicher Gültigkeit jedoch notwendig. Ende 2024 begannen die Behörden mit einer Prüfung, gestützt auf vier als kritisch eingestufte Szenarien des Europäischen Datenschutzausschusses.
Während die Betreiber in Rom den Dienst vorsorglich aussetzten, hielt die Mailänder Flughafenverwaltung Sea ihn bis zuletzt aufrecht. Nun wurde auch dort die Nutzung gestoppt.
Vorläufige Einschränkung
Bis 31. Juli hatten laut Behörde 24.550 Reisende den Service genutzt. Da Schutzmechanismen unzureichend seien, ordnete die Behörde eine „vorläufige Einschränkung“ an – gültig für die Dauer der laufenden Untersuchung. Ob und wann „Faceboarding“ wieder eingeführt wird, bleibt offen.
(APA/red)