Winkler-Witwe verliert Villa
Der Streit um Heinz Winklers Millionen-Erbe ist beigelegt. Seine Witwe zieht dabei den Kürzeren.
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Der Tod des Spitzenkochs Heinz Winkler liegt vier Jahre zurück. Ein jahrelanger Streit um seinen Nachlass ist nun mit einer Einigung zwischen seiner Witwe Daniela und seinem Sohn Constantin beigelegt. Für die Witwe bedeutet der Vergleich den Verlust der Villa in Aschau und einer Wohnung auf Mallorca. Die Zukunft der Residenz, mit der Winkler Gastronomiegeschichte schrieb, beschäftigt die Gerichte hingegen weiterhin.
Vom Koch zum Gastronomie-Unternehmer
Heinz Winkler zählte zu den bekanntesten Köchen seiner Generation. Der gebürtige Südtiroler begann seine Laufbahn 1963 mit einer Kochlehre in Bozen und arbeitete später unter anderem bei Paul Bocuse in Frankreich. Als Küchenchef des Münchner Restaurants Tantris erkochte er 1981 drei Michelin-Sterne. 1991 gründete er die Residenz in Aschau im Chiemgau, die sich als Spitzenrestaurant und Hotel etablierte. Winkler prägte damit über Jahrzehnte die gehobene Gastronomie.
Tod nach Zusammenbruch
Am 28. Oktober 2022 starb Winkler im Alter von 73 Jahren. Er war zuvor zusammengebrochen und ins Krankenhaus gebracht worden. Als Todesursache wurde Multiorganversagen genannt. Nach seinem Tod entbrannte ein Streit um sein auf rund elf Millionen Euro geschätztes Vermögen. Sein Sohn Constantin war als Alleinerbe eingesetzt worden, während seine dritte Ehefrau Daniela Ansprüche auf ein Wohnrecht in der Villa in Aschau erhob.
Einigung mit finanziellen Folgen
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein nachträglicher Testament-Zusatz, der der Witwe ein lebenslanges Wohnrecht sichern sollte. Das Landgericht Traunstein erkannte diesen im Dezember 2025 nicht als gültig an. Daniela Winkler sollte die Villa räumen und mehr als 220.000 Euro für die weitere Nutzung bezahlen. Nun einigten sich die Parteien außergerichtlich: Die Witwe muss das Haus bis 15. Dezember 2026 verlassen und erhält im Gegenzug 500.000 Euro. Auch eine rund zwei Millionen Euro teure Wohnung in Palma de Mallorca geht ihr verloren. Ein Teil der Zahlung ist für die Begleichung eines Bankdarlehens vorgesehen.
Zukunft der Residenz ungeklärt
Damit ist der Streit um Winklers Erbe allerdings nicht vollständig abgeschlossen. Vor dem Oberlandesgericht München läuft eine weitere Auseinandersetzung um die Eigentumsverhältnisse der Residenz. Dabei geht es um Gesellschaftsanteile zwischen Constantin und seinem Halbbruder Alexander, der den gastronomischen Betrieb weiterführt. Für das Haus, das eng mit Winklers Namen verbunden ist, bleibt damit offen, wie sich die Besitzverhältnisse künftig entwickeln.
(red)