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Land Salzburg schraubt an Tourismusabgabe

Eine Novelle des Salzburger Tourismusgesetzes soll ab 2027 rund 6.000 Betriebe von der Tourismusabgabe befreien und weitere Unternehmen entlasten.

red04||09:50 Uhr

Lesezeit: 2 Minuten

In bestimmten Beitragsgruppen sollen künftig erst Jahresumsätze von mehr als 55.000 Euro eine Abgabenpflicht auslösen.
In bestimmten Beitragsgruppen sollen künftig erst Jahresumsätze von mehr als 55.000 Euro eine Abgabenpflicht auslösen. © APA/BARBARA GINDL

Tausende Unternehmen in Salzburg sollen künftig von der Tourismusabgabe befreit werden. Eine entsprechende Novelle des Tourismusgesetzes soll am 4. November im Landtag beschlossen werden. Im Mittelpunkt stehen ein neuer Freibetrag und eine höhere Umsatzgrenze für kleinere Betriebe. Vor allem private Vermieter, Handwerker und Nahversorger sollen von den Änderungen profitieren. Auch der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden soll sinken.

Freibetrag von 50 Euro ab 2027

Bisher mussten alle Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren, eine jährliche Tourismusabgabe entrichten. Der Mindestbeitrag lag bei 25 Euro. Mit 1. Jänner 2027 soll ein Freibetrag von 50 Euro eingeführt werden. Wer diesen Schwellenwert nicht erreicht, ist künftig von der Abgabe befreit. Laut Land Salzburg betrifft das rund 6.000 Betriebe. Zusätzlich wird die Kleinunternehmerregelung an das Umsatzsteuergesetz angepasst. In bestimmten Beitragsgruppen sollen künftig erst Jahresumsätze von mehr als 55.000 Euro eine Abgabenpflicht auslösen. Bislang lag die Grenze bei 35.000 Euro. Von dieser Änderung profitieren laut Landesangaben knapp 3.000 Unternehmer.

Auch Einhebung wird günstiger

Neben den Entlastungen für die Betriebe wird die Gebühr für die Einhebung der Tourismusabgabe reduziert. Das Landesabgabenamt erhält dafür künftig fünf statt bisher 6,5 Prozent der eingehobenen Beiträge von den Tourismusverbänden. ÖVP-Klubobmann Hans Scharfetter begründete die Änderungen mit dem Aufwand, der bisher auch bei sehr kleinen Abgabenbeträgen entstanden sei. Vorschreibung, Einhebung und gegebenenfalls Mahnungen würden damit für zahlreiche Betriebe und die Verwaltung wegfallen. Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) bezeichnete die Novelle als Deregulierungspaket und verwies auf die geplante Vereinfachung der Abläufe.

(APA/red)

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