Land Tirol will Einzelfallprüfung bei Tourismusabgabe abschaffen

Bereitet Gesetzesnovelle vor - VwGH forderte Einzelfallprüfung
©unsplash

Die Tourismusabgabe, die in Tirol von allen Unternehmen zur Unterstützung des Tourismus eingehoben wird, steht weiterhin in der Kritik. Wie die “Tiroler Tageszeitung” (Montags-Ausgabe) berichtete, will die schwarz-rote Landesregierung im Zuge einer Gesetzesnovelle die Einzelfallprüfung – die zuvor vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem konkreten Fall verlangt worden war – nun abschaffen. Eine deutliche Schelte an der Vorgangsweise kam von der oppositionellen Liste Fritz.

Der VwGH hatte im Fall einer Brennertunnel-Gesellschaft festgehalten, dass “die Frage, ob eine Firma tatsächlich einen Nutzen aus dem Tourismus zieht und damit Abgabe zahlen muss, gegebenenfalls im Einzelfall zu beurteilen ist”. Das Selbstverständnis des Landes – wonach jede Firma unmittelbar oder mittelbar vom Tourismus profitiert – ist dadurch infrage gestellt worden.

Anders klingt dies nun in einer Regierungsvorlage, wonach es “künftig keiner Einzelfallprüfung des Nutzens aus dem Tourismus mehr bedürfen” soll. Dies rief die Liste Fritz auf den Plan, die “genau das Gegenteil dessen, was das Höchstgericht einfordert”, ortete. “Nun soll es keine Einzelfallentscheidungen mehr geben müssen, mit der das Land Tirol als Abgabenbehörde dem Unternehmer einen konkreten Profit aus dem Tourismus nachweisen muss. Im Gegenteil wird künftig pauschal davon ausgegangen, dass ohnehin jeder vom Tourismus profitiert”, äußerte Klubobmann Markus Sint Unverständnis.

Für Sint gehört die Tourismusabgabe reformiert, die Anzahl der Zahlenden drastisch reduziert und der Umsatz, nicht der Gewinn als Zahlungsgrundlage herangezogen. Der Tourismus in Tirol sei “keine notleidende Branche, die von jedem Unternehmer bezahlt werden muss.”

Wirtschaftslandesrat Mario Gerber (ÖVP) meinte, dass man nicht jede einzelne Firma auf ihren individuellen Tourismusnutzen hin prüfen könne. Gerhard Föger, Leiter der Tourismusabteilung des Landes, sagte der “TT”, dass sich an der “bisher gelebten Praxis nichts ändern” werde. “Bei der Feststellung des Nutzens konzentrieren wir uns nur auf jene Fälle, die strittig sind”, betonte Föger.

APA/Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner