Maturareiseanbieter Summersplash mit vielen unerlaubten Klauseln

Arbeiterkammer bietet Geschädigten einen Musterbrief für Rückforderungen an
© unsplash

Der Maturareiseanbieter Summersplash arbeitet mit vielen unerlaubten Klauseln, die die Arbeiterkammer eingeklagt und nun Recht bekommen hat, so die AK. Konkret ging es um 20 Punkte für Reisen im Vorjahr, die der Veranstalter nun nicht mehr verwenden dürfe, betonen die Arbeitnehmervertreter mit Verweis auf Gerichtsentscheide des Oberlandesgerichts und des OGH. Dabei ging es etwa um überhöhte Stornopauschalen und Bearbeitungsgebühren. Geschädigten bietet die AK Musterbriefe an.

„Konsumentinnen und Konsumenten können das unrechtmäßig verlangte Geld zurückfordern“, betonte die Arbeiterkammer. Konkret beziehen sich die Beanstandungen auf überhöhte Stornopauschalklauseln von 30 bis 85 Prozent, eine unzulässige Bearbeitungsgebühr von 35 Euro für Namensänderungen, wenn etwa eine andere Person als vorgesehen verreist ist und eine unrechtmäßige Entschädigungspauschale bei „No-Show“. Wenn Maturanten die Reise trotz bestätigter Buchung nicht angetreten haben („Now Show“) war laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Entschädigungspauschale in der Höhe von 85 Prozent des Gesamtpreises zu zahlen.

APA/Red.

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