Neue Regelung für Airbnb und Co.

Verpflichtung zur Registrierung für alle Gastgeber
© unsplash

Die neue EU-Verordnung zur Regulierung der privaten Kurzzeitvermietung von Unterkünften über Online-Plattformen (wie Airbnb) sieht zukünftig eine Verpflichtung zur Registrierung für Gastgeber vor. Ein zentrales Element dieser Verordnung ist die Zuweisung einer eindeutigen Registrierungsnummer für jede einzelne Unterkunft, die anschließend verpflichtend auf der jeweiligen Online-Plattform angegeben werden muss. Im Gegenzug dazu werden den Behörden von den Online-Plattformen umfassende Daten über Gäste und Übernachtungen zur Verfügung gestellt.

Der weitere Plan für die Einführung eines digitalen Gästeregisters in Österreich sieht vor, dass als nächster Schritt ein Beherbergungsregister eingerichtet wird. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits seit einiger Zeit, wurden jedoch zwischenzeitlich durch die europäische Initiative unterbrochen. Um sicherzustellen, dass die Verordnung schnell umgesetzt wird, werden umfangreiche Maßnahmen getroffen: Es werden rechtliche Fragen geklärt, insbesondere die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern wird untersucht, und es werden technische Lösungsmöglichkeiten geprüft, vor allem in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechenzentrum. Dabei wird eng mit den Bundesländern zusammengearbeitet, die ebenfalls signalisiert haben, die EU-Verordnung zeitnah in ihrem Zuständigkeitsbereich umsetzen zu wollen.

Die Verordnung wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, entsprechende Begleitgesetze zu erlassen.

PA/Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner