Laudamotion vor Gericht abgeblitzt

Die einstweilige Verfügung gegen die Betriebsversammlung wurde abgewiesen, das Treffen darf von 13 bis 16 Uhr stattfinden.
© Pixabay

Laudamotion drohte der Belegschaft wiederholt mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen.

Die Ryanair-Tochter Laudamotion wollte die Betriebsversammlung am Dienstagnachmittag in letzter Minute verbieten, blitzte vor dem Landesgericht Korneuburg aber ab. Die entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Betriebsversammlung wurde abgewiesen, wie die Gewerkschaft vida der APA mitteilte.
Der Antrag der Laudamotion GmbH auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung „wird – soweit die Dauer der Betriebsversammlung am 11.2.2020 die Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr nicht übersteigt – abgewiesen“, heißt es in dem der APA vorliegenden Beschluss. Die Airline hatte auf Unterlassung geklagt.
Laudamotion hat den Mitarbeitern im Vorfeld der Betriebsversammlung mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen gedroht, sollten sie an der Betriebsversammlung in Wien-Schwechat teilnehmen.

Betriebsrat nicht anerkannt

Das Unternehmen sieht in der Betriebsversammlung ein „ungesetzliches Meeting mit einem nichtexistierenden Betriebsrat“. Die Einladung sei durch eine „ehemalige Angestellte“ erfolgt.
Der Hintergrund: die Airline erkennt den im Herbst 2019 gewählten Betriebsrat nicht an. Dies basiert auf einem Konflikt zwischen der Geschäftsführung und der Betriebsratschefin. Die Firma hat die Mitarbeiterin trotz Kündigungsschutz, den sie als Betriebsrätin hatte, gekündigt und erkennt deshalb auch ihre Wiederwahl in den Betriebsrat nicht an.
Die Gerichtsverfahren dazu laufen am Landesgericht Korneuburg. Ebenfalls per einstweiliger Verfügung entschied das Gericht im Jänner, dass Laudamotion der Belegschaftsvertreterin den Zutritt zum Firmengelände nicht verbieten darf.

 

 

APA/red

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