ÖHV fordert EU-Verfahren gegen Booking.com
Die Österreichische Hotelvereinigung hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen mehrere Geschäftspraktiken von Booking.com eingebracht.
Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Booking.com eingebracht. Die Vereinigung wirft der Plattform mehrere Geschäftspraktiken vor, die aus ihrer Sicht nicht mit den Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) vereinbar sind. Booking.com ist seit Mai 2024 als sogenannter Gatekeeper eingestuft. Damit gelten für die Plattform unter anderem Vorgaben zu fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Bedingungen gegenüber Hotels. Die ÖHV fordert die Kommission auf, einen Nichteinhaltungsbeschluss zu erlassen und Booking.com zu Änderungen seiner Geschäftsbedingungen zu verpflichten.
Fünf Kritikpunkte
Die Beschwerde bezieht sich auf fünf Bereiche der Geschäftsbedingungen von Booking.com. Ein Punkt betrifft Preisnachlässe: Booking.com kann laut seinen Bedingungen Zimmerpreise auf eigene Kosten reduzieren, ohne das Hotel zuvor informieren oder um Zustimmung bitten zu müssen. Die ÖHV sieht darin eine Einschränkung der Preishoheit der Betriebe. Laut European Hotel Distribution Study 2026 haben 80 Prozent der betroffenen Hotels einer solchen Unterbietung nicht zugestimmt. Auch das Ranking auf der Plattform ist Gegenstand der Beschwerde. Booking.com räumt laut ÖHV ein, dass die Höhe der Provision die Platzierung beeinflussen kann. Zudem gibt es Programme, bei denen Hotels für eine bessere Sichtbarkeit höhere Provisionen zahlen. Die ÖHV kritisiert außerdem die seit Juli 2026 geltende Darstellung des Genius-Rabatts, der allen Reisenden angezeigt wird. Bei den Zahlungsgebühren geht es um die Möglichkeit, Kosten der Zahlungsabwicklung vollständig an die Hotels weiterzugeben. Die ÖHV kritisiert, dass dabei keine Obergrenze, Aufschlüsselung oder Prüfmöglichkeit vorgesehen sei. Ein weiterer Beschwerdepunkt betrifft Stornierungen und Preisnachlässe. Die ÖHV wirft Booking.com vor, dass solche Änderungen in der Praxis teilweise ohne Zustimmung des Hotels vorgenommen würden. Laut der angeführten Studie liegt die Stornoquote bei Booking.com-Buchungen bei 19 Prozent, bei Buchungen über die Hotelwebsite dagegen bei 9,1 Prozent. Schließlich geht es um die Sperrung von Hotels. Laut ÖHV sehen die Booking-Bedingungen 17 Gründe für eine sofortige Sperre ohne vorherige Mahnung vor. Darunter seien auch weit gefasste Klauseln. Eine vorherige Möglichkeit zur Stellungnahme sei nicht vorgesehen.
ÖHV fordert Änderungen
Die Hotelvereinigung fordert von der Europäischen Kommission unter anderem, Preisnachlässe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Hotels zuzulassen. Außerdem sollen Rankingfaktoren einschließlich kommerzieller Kriterien offengelegt und Zahlungsgebühren angemessen sowie vorab transparent dargestellt werden. Stornierungen und Nachlässe sollen nach den Vorstellungen der ÖHV nur mit dokumentierter Zustimmung möglich sein. Bei Hotelsperren fordert die Vereinigung objektiv überprüfbare Gründe und eine Frist zur Stellungnahme vor einer Sperre. „Wenn ein Konzern drei von vier Plattformbuchungen kontrolliert, sind seine Geschäftsbedingungen keine Verhandlungssache mehr, sondern Diktat“, sagte ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Der Digital Markets Act müsse für diese Situation auch durchgesetzt werden.
Hohe Abhängigkeit von Plattformen
Hintergrund der Beschwerde ist unter anderem die European Hotel Distribution Study 2026 des europäischen Hotelverbands HOTREC. Demnach entfallen in Österreich 73,9 Prozent aller Buchungen über Online-Plattformen auf Booking Holdings. Der europäische Durchschnitt liegt bei 68,8 Prozent. Europaweit berichteten laut der Studie 51 Prozent der Hotels, dass Plattformen ihre Preise unterbieten. 2023 lag dieser Anteil noch bei 43 Prozent. Die Untersuchung basiert auf Angaben von 2.713 Hotels aus 28 Ländern für das Jahr 2025. Die ÖHV appelliert zudem an die österreichische Bundesregierung, die Beschwerde auf europäischer Ebene zu unterstützen und sich gegen eine Abschwächung der Plattformregeln einzusetzen. „Es geht hier nicht um David gegen Goliath aus Prinzip, sondern um faire Spielregeln für Tausende Familienbetriebe“, sagte Gratzer.
Rechtlicher Hintergrund
Der Digital Markets Act verpflichtet große digitale Plattformen zu fairen Bedingungen. Die Europäische Kommission stufte Booking.com am 13. Mai 2024 als Gatekeeper für Online-Vermittlungsdienste im Bereich Unterkunftsbuchungen ein. Bereits im September 2024 hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass frühere Bestpreisklauseln von Booking.com gegen EU-Wettbewerbsrecht verstießen. Die ÖHV will nun erreichen, dass die Kommission die von ihr beanstandeten aktuellen Geschäftspraktiken auf ihre Vereinbarkeit mit dem DMA prüft.
(PA/red)
