OGH kippt Ryanair-Gebühren
Der Oberste Gerichtshof erklärt zahlreiche Zusatzgebühren von Ryanair für unzulässig – betroffene Fluggäste können Geld zurückfordern.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zahlreiche Gebührenklauseln der Fluggesellschaft Ryanair für unzulässig erklärt. Nach einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wurden 14 von 15 beanstandeten Bestimmungen in den Beförderungsbedingungen als rechtswidrig eingestuft.
Betroffen sind unter anderem Gebühren für den Check-in am Flughafen, die Ausstellung einer Bordkarte, Namensänderungen, Umbuchungen, Kleinkinder sowie verpflichtende Familiensitze. Nach Ansicht des Gerichts sind die Klauseln teilweise intransparent und benachteiligen Konsumentinnen und Konsumenten unangemessen.
Der VKI weist darauf hin, dass betroffene Fluggäste bereits bezahlte Gebühren nun zurückfordern können. Dafür stellt die Konsumentenschutzorganisation auf ihrer Website einen Musterbrief zur Verfügung.
Auch Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßte das Urteil. Transparente Preise seien für Flugreisende unerlässlich, damit die tatsächlichen Kosten einer Buchung von Beginn an nachvollziehbar seien.
APA/Red.