Zurich zahlt Thomas-Cook Kunden nur 17,5% zurück

Die deutsche Regierung hat sich allerdings bereit erklärt, die Differenz auszugleichen.
© Pixabay

Die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook hat bei dessen Kunden in Deutschland einen Schaden von 287,4 Mio. Euro verursacht. Knapp 60 Mio. Euro habe der Rücktransport der 140.000 Urlauber Ende September gekostet, teilte der Versicherer Zurich Deutschland am Mittwoch mit. Der Rest entfiel auf Anzahlungen, die Kunden auf Reisen geleistet hatten, die wegen der Insolvenz ausgefallen sind.

Von den 287,4 Mio. Euro könne die Zurich Gruppe Deutschland aber nur 50,4 Mio. Euro erstatten – also 17,5 Prozent -, weil die verpflichtende Absicherung der Kunden auf 110 Mio. Euro pro Jahr gedeckelt ist. Die deutsche Regierung hat sich allerdings am Mittwoch (11.12.) bereit erklärt, die Differenz auszugleichen.

Von dem geplanten deutschen Ausgleich würden auch tausende Österreicher profitieren – laut Peter Kolba, dem Obmann des heimischen Verbraucherschutzvereins (VSV), nämlich jene rund 5.000 Österreicher, die in Deutschland gebucht haben, etwa bei der Thomas CookGmbH, bei Öger Tours oder bei Bucher Reisen. Das betrifft im Sinne der EU-Pauschalreiserichtlinie nur Pauschalreisen, nicht aber Einzelbuchungen. Damals hatte auch der VSV angekündigt, in Deutschland den Rechtsweg einschlagen zu wollen, weil man die Haftungsobergrenze von 110 Mio. Euro für EU-rechtswidrig halte.

Die Thomas Cook GmbH hatte am 25. September Insolvenz angemeldet. 140.000 Urlauber wurden davon im Urlaub überrascht. “Weitaus mehr” konnten ihre gebuchten und angezahlten Reisen nicht mehr antreten, wie die Versicherung am Mittwoch erklärte. Sie konnten ihre Ansprüche beim Dienstleister Kaera anmelden.

Zurich habe dazu beigetragen, die 140.000 “in aller Welt gestrandeten Reisenden” geordnet nach Hause zu bringen, so das Unternehmen. Damit habe Zurich zur Minimierung der Gesamtschadenhöhe beigetragen.

Thomas Cook habe eine Haftungsobergrenze von 110 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Geschäftsjahres (von November bis Ende Oktober) vereinbart, betonte die Versicherung. Darauf beschränke sich die “Eintrittspflicht” von Zurich. Der vorliegende Fall zeige, dass die Haftungssumme “leider bei weitem nicht ausreicht, um die Ersatzansprüche aller anspruchsberechtigten Kunden vollständig zu befriedigen”. Daher bekämen die Kunden eine anteilige Entschädigung.

Vorstandsmitglied Horst Nussbaumer kündigte an, Zurich werde in den kommenden Tagen mit der Bearbeitung der Ansprüche beginnen. Dies werde einige Wochen in Anspruch nehmen.

 

APA/Red

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