Zug gegen Flug

8.060 Greenpeace-Klimaklagen beim Verfassungsgerichtshof.
© Pixabay/Michael Gaida

Auf Schiene: Greenpeace stellte mit den Klagen die Weichen auf Gleichberechtigung zwischen Zug und Flug

Greenpeace rief zur Klimaklage gegen die „steuerrechtliche Bevorzugung des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn“ auf. 8.060 Klagende wurden namentlich mit einem zehn Meter langen Banner von Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit präsentiert. Die Klimaklagen landeten vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Greenpeace nennt die Kerosinsteuerbefreiung auf innerstaatliche Flüge und die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flügen als Grund dafür, dass Airlines gegenüber der Bahn billigere Preise anbieten können. Laut Greenpeace sei Bahnfahren 31 Mal klimafreundlicher als ein vergleichbarer Flug.

Die Austrian Airlines (AUA) nannte in einem Statement gegenüber der APA den Vergleich von Steuersätzen als zu kurz gegriffen, da „die Luftfahrt für sämtliche Infrastruktur- und Sicherheitskosten selbst aufkommt, die bei anderen Verkehrssektoren Großteils durch Steuergelder subventioniert werden“.

Im „Match“ Zug gegen Flug hatte eine Klimaklage in den Niederlanden bereits mit einem höchstrichterlichen Urteil Erfolg. In Österreich rechnen die Klagsvertreter mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsgebühr von rund fünf Monaten.

 

APA/Red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner