Rückkehr der klassischen Marmelade-Bezeichnung
Ab sofort kann der Begriff „Marmelade“ wieder für alle Arten von Fruchtaufstrichen im Handel genutzt werden.
Seit dem gestrigen Sonntag ist es im österreichischen Handel wieder möglich, alle Obstaufstriche unabhängig von der verwendeten Frucht als „Marmelade“ zu bezeichnen. Damit wird eine bisherige EU-Vorgabe aufgehoben, die den Begriff ausschließlich für Produkte aus Zitrusfrüchten vorsah. Andere Fruchtaufstriche mussten bislang als „Konfitüre“ gekennzeichnet werden. Grundlage der Änderung ist die sogenannte „EU-Frühstücksrichtlinie“, die zuletzt in nationales Recht übernommen wurde und nun zur Anwendung kommt.
Einheitliche Regeln
Mit der Neuregelung entfällt die bisherige Trennung zwischen Marmelade und Konfitüre in dieser Form. Hersteller können den traditionellen Begriff wieder für sämtliche Obstsorten verwenden. Damit wird auch eine lange im Handel bestehende Praxis im Sprachgebrauch stärker an die rechtlichen Vorgaben angepasst.
Höherer Fruchtanteil vorgeschrieben
Neben der Bezeichnungsfrage werden auch die Rezepturvorgaben geändert. Der Mindestfruchtgehalt für Marmeladen steigt von 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm. Für Produkte mit der Zusatzbezeichnung „extra“ gilt künftig ein Mindestanteil von 500 Gramm pro Kilogramm. Ziel der Anpassung ist eine Reduktion des Zuckergehalts sowie eine insgesamt fruchtbetontere Zusammensetzung der Produkte.
Ursprung im sogenannten „Marmeladestreit“
Die bisherigen Regelungen gehen auf eine Entscheidung aus dem Jahr 1979 zurück, als Großbritannien die Bezeichnung „Marmelade“ für Orangenprodukte durchsetzte. Nach dem EU-Beitritt Österreichs 1995 mussten diese Vorgaben übernommen werden. Eine spätere Ausnahmeregelung aus dem Jahr 2004 erlaubte die Verwendung des Begriffs zwar wieder für den lokalen Verkauf kleinerer Hersteller, im großflächigen Handel blieb jedoch die Bezeichnung „Konfitüre“ vorgeschrieben. Im alltäglichen Sprachgebrauch hielt sich der Begriff „Marmelade“ dennoch weiterhin.
Neue Kennzeichnungspflichten für Honig
Auch im Bereich Honig bringt die Richtlinie Änderungen. Künftig müssen bei Honigmischungen alle Herkunftsländer sowie deren prozentuale Anteile klar auf dem Etikett angegeben werden. Bisher war lediglich die Angabe erforderlich, ob ein Produkt aus der EU stammt oder nicht. Die neuen Vorgaben sollen vor allem für mehr Nachvollziehbarkeit bei Mischhonigen sorgen. Für die Prozentangaben gilt eine Toleranz von fünf Prozentpunkten, basierend auf der betrieblichen Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit. Für kleine Verpackungen bis 30 Gramm sind vereinfachte Angaben vorgesehen, etwa durch zweibuchstabige Ländercodes. Die Interessengemeinschaft „Biene Österreich“ begrüßt die Änderungen und sieht darin eine Stärkung heimischer Imkereien im Wettbewerb mit importierter Ware. Auch das Landwirtschaftsministerium hebt die verbesserten Informationsmöglichkeiten für Konsumenten hervor. Durch die detailliertere Herkunftskennzeichnung könne künftig klarer nachvollzogen werden, woher der Honig stammt, heißt es aus dem Ministerium.
(APA/red)
