Seilbahnbranche will klare Regeln für den Winter

Gäste sollen beim Après-Ski und in Diskotheken verpflichtend registriert werden.
© WKÖ/Fachverband der Seilbahnen

Obmann Franz Hörl

In zweieinhalb Monaten beginnt die Wintersaison – und damit stellt sich aus Sicht der Touristiker und Seilbahnbranche auch die Frage, wie das bei den Gästen beliebte Après-Ski in Zeiten von Corona stattfinden soll. „Ich warne seit sechs Wochen, dass wir hier Regelungen brauchen. Es ist 5 nach 12“, sagte WKÖ-Seilbahnobmann Franz Hörl am Dienstag (25.8.) bei einem Pressegespräch.

Hörl, der auch Tirols ÖVP-Wirtschaftsbundchef ist, fordert eine bundesweite Lösung. Seine Branche ist für eine verpflichtende Registrierung der Gäste beim Après-Ski und in den Diskotheken der Wintersportorte, für eine Zwischensperrstunde ab etwa 18.30 oder 19:00 Uhr, in der die Lokale gereinigt und desinfiziert werden, sowie für eine Reglementierung der Gästezahl.

„Ein kontrolliertes Après-Ski ist sicher besser als Partys in den Seitengassen“, so Hörl. Sollte die Politik es total verbieten wollen, dann sei das eine Entscheidung, für die es auch Entschädigungen geben müsse. Die Entscheidung müsse nur jetzt fallen, betonte der Seilbahnsprecher. „3 Prozent der Umsätze könnten 97 Prozent der Saison gefährden.“

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte erst vor wenigen Tagen Wintertourismus „unter ganz spezifischen Rahmenbedingungen“ in Aussicht gestellt. Diese werden gerade vorbereitet. Es werde spezifische Regeln für Après-Ski geben. Anschober strebt überregionale Standards für den gesamten zentraleuropäischen Wintersport mit Italien, Frankreich und der Schweiz an, damit keiner einen Wettbewerbsnachteil habe. Branchensprecher Hörl hält gleiche Regeln für den gesamten Alpenraum für heuer für ambitioniert: „Ich denke, das wäre frühestens in der Saison 2021/22 zu erreichen.“

Die Interessenvertretung der Seilbahnunternehmen hat jedenfalls bereits einen Leitfaden für die Betriebe erstellt, damit die Wintersaison trotz widriger Umstände klappt. Eine entsprechende Verordnung gibt es noch nicht, darauf könne man nicht warten. Im Sommer sei die Verordnung drei Tage vor der Öffnung der Lifte gekommen, die Betriebe müssten aber länger planen, kritisierte Hörl.

Mund-Nasen-Schutzpflicht in Seilbahnen und Zahnradbahnen

Seilbahnen und Zahnradbahnen zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, das heißt, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht sowie die Einhaltung des Ein-Meter-Abstandes, sofern dies möglich ist. Auch im Anstellbereich ist die Maske zu tragen. „Das bindet sich im Winter in die Mode bestens ein“, findet Hörl. Die Bereitschaft zum Tragen einer Maske werde im Winter ohnehin größer sein als im Sommer, zumal dies auch ein Wärmeschutz sei.

APA/red

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