Streit um Pauschalreisen: WKO ortet Bürokratie-Falle

Die geplante Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie sorgt für Unruhe in der Branche und Protestnoten.

05.03.2025 14:17
Redaktion
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Die Europäische Kommission hat Ende 2023 eine Reform der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 vorgeschlagen. Ziel ist es, den Schutz von Reisenden zu regeln und die Richtlinie an aktuelle Marktbedingungen anzupassen. Doch in der Branche regt sich Widerstand: Die WKÖ und ihre Fachverbände für Hotellerie und Reisebüros kritisieren, dass die geplanten Änderungen eine enorme bürokratische Last darstellen würden – ohne echten Mehrwert für Konsumenten. Besonders umstritten ist die sogenannte 72-Stunden-Regel, die die Definition von Pauschalreisen grundlegend verändern könnte.

Neue Regeln praxisfern?

Die Reform sieht vor, dass eine Pauschalreise nicht nur dann vorliegt, wenn zwei oder mehr Reiseleistungen gemeinsam gebucht werden, sondern auch, wenn eine zweite Leistung innerhalb von 72 Stunden nach der ersten Buchung hinzugefügt wird – selbst wenn dies auf getrennten Buchungswegen geschieht. Die Befürchtung der Branche: Diese Regelung könnte zu Unsicherheiten führen, da erst nach Ablauf der Frist klar wäre, ob eine Pauschalreise vorliegt und damit strengere Verbraucherschutzvorgaben gelten.

Zusätzlich wird diskutiert, Anzahlungen für Pauschalreisen auf maximal 25 % des Gesamtpreises zu begrenzen. Diese Maßnahme soll Verbraucher vor finanziellen Verlusten schützen, falls Reiseveranstalter in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die WKÖ kritisiert jedoch, dass dies vor allem kleinere Anbieter finanziell unter Druck setzen könnte, da sie weniger Spielraum für Liquiditätsplanung hätten.

Betreffen die Änderungen auch Geschäftsreisen?

Ein bisher wenig diskutierter Aspekt der Reform ist, ob sich die geplante Neuregelung nur auf Urlaubsreisende bezieht oder ob auch Geschäftsreisende unter die neuen Vorgaben fallen könnten. Die bestehende Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 schließt Geschäftsreisen grundsätzlich aus – allerdings nur dann, wenn sie über ein allgemeines Rahmenabkommen zwischen Unternehmen und Reiseanbietern organisiert werden. Einzelbuchungen von Geschäftsreisenden, die nicht über solche Abkommen laufen, könnten jedoch theoretisch betroffen sein.

Die geplante 72-Stunden-Regel könnte in diesem Zusammenhang problematisch sein: Falls ein Geschäftsreisender beispielsweise zunächst einen Flug bucht und innerhalb von drei Tagen separat ein Hotel oder einen Mietwagen hinzufügt, könnte dies – je nach genauer Ausgestaltung der Reform – als Pauschalreise gewertet werden. Das würde bedeuten, dass Reiseanbieter und Unternehmen mit zusätzlichen administrativen Pflichten und Haftungsfragen konfrontiert wären. Falls die Neuregelung keine klare Ausnahme für Geschäftsreisen vorsieht, könnte dies zu Unsicherheiten und erhöhtem bürokratischen Aufwand führen.

Die Interessen der Akteure

Die Debatte um die Reform zeigt, dass die Interessen der verschiedenen Beteiligten stark auseinandergehen:

  • Die EU-Kommission will den Verbraucherschutz ausweiten und Insolvenzrisiken für Reisende reduzieren.
  • Die WKÖ und die Tourismusbranche warnen vor wachsendem administrativen Aufwand und fordern praxisnahe Lösungen.
  • Verbraucherschützer befürworten mehr Transparenz, plädieren aber auch für eine praktikable Umsetzung.

Während einige Mitgliedstaaten die geplanten Änderungen kritisch sehen, scheinen die Bedenken der Reisebranche im Europäischen Parlament bisher wenig Gehör zu finden.

WKÖ positioniert sich frühzeitig

Die Wirtschaftskammer Österreich hat sich in den vergangenen Monaten intensiv für die Interessen der Reisebranche eingesetzt. Durch ihre jüngste Medienaussendung (Fachverband der Reisebüros) bringt sie ihre Kritik gezielt in die öffentliche Diskussion ein – noch bevor konkrete Verhandlungen auf EU-Ebene abgeschlossen sind. Ziel ist es, bereits frühzeitig Einfluss zu nehmen und Druck auf Entscheidungsträger aufzubauen. Bisher wurde kein konkreter Verhandlungstermin auf EU-Ebene festgelegt.

„Statt der angekündigten Vereinfachungen und Klarstellungen im Sinne der Reisenden und Unternehmer:innen wurde jedoch vor allem durch die Ausweitung des Pauschalreisebegriffs das genaue Gegenteil erreicht“, zeigen sich Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, und Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), vom Entwurf der Europäischen Kommission enttäuscht.

Was bedeutet das für Reisende?

Die große Frage bleibt: Profitieren Konsumenten tatsächlich von den geplanten Änderungen der EU-Bürokraten? Während ein stärkerer Verbraucherschutz grundsätzlich begrüßt wird, bleibt unklar, ob sich die neuen Regeln tatsächlich positiv auswirken oder ob sie zu mehr Verwirrung führen. Kritiker befürchten, dass durch übermäßige Regulierung Pauschalreisen unattraktiver werden und die Wahlfreiheit für Kunden eingeschränkt wird.

Stichwort Wettbewerbsfähigkeit 

Die Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie wird kontrovers diskutiert. Während die Tourismusbranche zusätzliche Belastungen fürchtet, sehen Verbraucherschützer Nachbesserungsbedarf. Die EU verfolgt mit der Richtlinie das Ziel, Reisende in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen zu behandeln und eine einheitliche Regelung zu schaffen – ein Ansatz, der durch die zunehmende Internationalisierung von Reisebuchungen an Bedeutung gewinnt. Allerdings stellt sich die Frage, ob die neuen Regelungen nur auf Urlaubsreisen abzielen oder ob sie auch Geschäftsreisen betreffen könnten, insbesondere wenn diese nicht im Rahmen fester Firmenabkommen gebucht werden.

Sollten sich die geplanten Änderungen als zu weit gefasst herausstellen, könnte dies unerwartete administrative Pflichten für Unternehmen und Reiseveranstalter mit sich bringen. Zu klären wird sein, ob die EU eine Balance zwischen Verbraucherschutz, wirtschaftlicher Praktikabilität und der Realität internationaler Buchungsstrukturen findet – oder ob durch überregulierte Definitionen am Ende mehr Unsicherheit als Schutz entsteht.

Die Diskussion zeigt, wie stark EU-Vorgaben die Rahmenbedingungen für die heimische Tourismuswirtschaft beeinflussen. Österreich hat zwar Mitspracherecht, doch am Ende entscheidet die EU-Gesetzgebung, was gilt – auch wenn es für heimische Betriebe nicht praxistauglich ist. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig und entschlossen in die Verhandlungen einzubringen, um realistische und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu sichern.

(PA/red)

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