Vegane Kochlehre: Der Weg zu einem neuen Lehrberuf

Grundlegender Bedarf muss gegeben sein
©unsplash

Zuletzt sind Rufe nach einer vegan-vegetarischen Kochlehre lauter geworden. Das Zerteilen und Weiterverarbeiten von Fleisch und der Umgang mit tierischen Produkten sind allerdings integrale Bestandteile der Ausbildung zur Köchin oder zum Koch. Kritiker sagen, es könne eigentlich nur ein neuer Lehrberuf entstehen. Doch egal ob Adaption eines bestehenden oder ein gänzlich neuer Lehrberuf (neuestes Beispiel: Pflegelehre) – es ist viel vorzubereiten. Hier der Ablauf:

Die Vorschläge für neue Berufsbilder kommen in der Regel von Sozialpartnerorganisationen wie Fachverbänden oder Innungen. Diese ergehen an das zuständige Wirtschaftsministerium. Dieses schickt Vorschläge nach einer Erstprüfung an den Bundes-Berufsausbildungsbeirat (BBAB). Der Beirat gibt nach Expertengesprächen unter Sozialpartnereinbindung eine Einschätzung ab.

Bezogen auf die vegan/vegetarische Kochlehre wird in der Gastro-Sparte der Wirtschaftskammer derzeit eine Arbeitsgruppe konstituiert, die ein Konzept ausarbeiten soll. Mit der zuständigen Gewerkschaft vida werde sondiert, hieß es zur APA.

Wichtig ist grundsätzlich die Einschätzung des Bedarfs des eingebrachten Berufsbildes durch die BBAB-Vertreter. Sie machen – bei positiver Einschätzung – weitere Vorschläge zum neuen Job.

Mit Fachleuten geht es dann an eine detaillierte Ausarbeitung. Dazu gibt es Workshops, die laut Wirtschaftsministerium wissenschaftlich begleitet werden – in der Regel vom ibw (Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft). So soll sichergestellt werden, dass alle neuen Berufsbilder den aktuellen Standards entsprechen. Es geht auch um das im Nationalen Qualifikationsregister (NQR) erreichende Niveau.

Eingebunden sind Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen beruflichen Umfeld sowie Fachleute der Sozialpartner. Es geht um einen kompetenzorientierten Vorschlag für Inhalte einer neuen Ausbildungsordnung für den Lehrberuf. Dieser besteht aus Berufsprofil, Berufsbild, Lehrplan, Prüfungsordnung, Prüfungsablauf, Berufsschulausbildung, Anrechnungsbestimmungen, Unterrichtsmaterialien. Bedingung für die Organisation eines Berufsschullehrgangs ist, dass an einem Standort mindestens 25 Lehrlinge pro Lehrjahr gefunden werden. Die Gastro-Sparte rechnet in Wien mit der größten Nachfrage.

Die Ausbildungsordnung wird dem BBAB zur abschließenden Behandlung und Stellungnahme übermittelt. Dort findet dann eine abschließende sozialpartnerschaftliche Abstimmung statt. Wenn nötig, wird noch ein Ausschuss eingerichtet, um Details zu klären. Neben den Sozialpartnern und dem Wirtschaftsministerium sind auch Vertreterinnen und Vertreter der Berufsschulen involviert.

Ist alles unter Dach und Fach, erfolgt eine Beschlussfassung im BBAB. Darin enthalten ist eine Empfehlung an den Wirtschaftsminister auf Erlass der Ausbildungsordnung. Die zuständige Abteilung im Wirtschaftsministerium führt schließlich den erforderlichen legistischen Prozess durch.

APA/Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner