Warnung: Screen- Scarping!

ÖAMTC: Vorsicht bei Online- Flugbuchungen
© Pixabay

Flüge bequem von Zuhause aus online buchen- diese Form der Urlaubsplanung nutzen in diesen Tagen viele Mitglieder des Mobilitätsclubs. “Reise-Plattformen bieten eine gute Übersicht über Reisen verschiedener Anbieter und fungieren als Reise-Vermittler. Doch teilweise wird online verschleiert, wer im Falle einer Buchung der tatsächliche Vertragspartner ist”, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. “Einige Online-Vermittler setzen die sogenannte Screen-Scraping- oder Crawling-Technik ein: Dabei greift ein Computerprogramm auf eine Datenbank eines Dritten zu und stellt deren Inhalte als eigene dar.” Das heißt: Die Screen- Scarping- Buchungen kommen zustande, aber Flugreisende müssen sich erneut am Flughafen registrieren.

Nutzung von Airline- Daten

Dieses Vorgehen der Reise- Plattformen sei oft zulässig, so Pronebner. „Viele Airlines gestatten eine solche Nutzung ihrer Online- Inhalte aber nur bestimmten Partner- Plattformen.“  Das Problem da ist, dass einige Plattformen sich nicht daran halten und die Daten der Airlines ohne vertragliche Grundlage nutzen. Meist merkt der Reisende diese Technik nicht und geht davon aus, direkt bei der Airline oder einem bevollmächtigten Vertreter zu buchen. “Die Folge ist, dass man sich am Flughafen für den Datenabgleich erneut für den Flug registrieren muss – und zwar mit ausreichend zeitlichem Vorlauf. Die Kunden werden von der Airline zwar vorab darauf hingewiesen, dass sie 90 Minuten vor Abflug am Flughafen sein sollen. Aber wir befürchten, dass auch dieser Zeitpuffer bei den derzeitigen Kontrollen zu knapp bemessen ist, sodass man im schlimmsten Fall wegen eines verspäteten Check-Ins nicht befördert wird.”

Tipps für Flugbuchungen

Auch eine Kostenerstattung kann schwierig werden. Wurde über einen Vermittler gebucht, ist im Falle einer Stornierung eine Kostenerstattung oft nur schwer oder gar nicht möglich. “Gemäß EU-Recht ist die Airline verpflichtet, nach einer von ihr veranlassten Stornierung den Ticketpreis voll zurückzuerstatten – und dies binnen sieben Tagen”, so Pronebner. “Ist jedoch ein Vermittler im Spiel, liegen der Fluglinie oft keine oder falsche Daten vom Kunden vor.” 

Daher gilt: Wer demnächst eine Flugreise buchen möchte, sollte unbedingt darauf achten, wo er sie bucht und wer genau Vertragspartner ist. Am sichersten sei es, direkt bei der Airline, über deren Website oder App oder auch im Reisebüro zu buchen. Darüber hinaus sollte Zeit eingeplant werden. “Bei Buchung über eine Online-Plattform sollte man auf Nummer sicher gehen und mit großem Zeitpuffer am Flughafen sein. So ist man nicht nur für den Fall einer neuen Registrierung gewappnet, sondern kann auch ohne Hektik den Sicherheitscheck durchlaufen und sämtliche Corona-Auflagen rechtzeitig erfüllen”, empfiehlt Pronebner abschließend.

PA/ Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner