EU macht Schluss mit Einwegkosmetik in Hotels

Ab 2030 werden Hotels in der EU keine Einweg-Mini-Kosmetikfläschchen wie Shampoo oder Duschgel mehr bereitstellen dürfen.

27.02.2026 14:15
red04
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Nach den neuen Regeln dürfen Hotels und ähnliche Betriebe ab dem 1. Jänner 2030 keine Einwegverpackungen für Kosmetik‑, Hygiene‑ und Toilettenartikel mehr in Zimmern zur Verfügung stellen.

Die Europäische Union hat mit der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) umfassende Vorgaben zur Verringerung von Verpackungsmüll beschlossen. Eine Folge dieser Regelung ist das Aus für kleine Kosmetik‑ und Hygieneverpackungen wie Shampoo‑, Duschgel‑ oder Lotion‑Fläschchen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben.

Umstellung bis 2030

Nach den neuen Regeln dürfen Hotels und ähnliche Betriebe ab dem 1. Jänner 2030 keine Einwegverpackungen für Kosmetik‑, Hygiene‑ und Toilettenartikel mehr in Zimmern zur Verfügung stellen, wenn sie für den einmaligen Gebrauch vorgesehen sind. Betroffen sind vor allem die klassischen kleinen Flaschen und Tütchen, die häufig als „Amenities“ im Bad stehen. Die Regelung soll helfen, das Abfallaufkommen in der EU zu senken und die Wiederverwendung von Verpackungen zu fördern.

Konsequenzen für Hotellerie

Für Hotels bedeutet das Verbot nicht zwangsläufig, dass Gäste auf Pflegeprodukte im Bad verzichten müssen. Branchenvertreter gehen davon aus, dass viele Betriebe auf nachfüllbare Spendersysteme oder größere, gemeinsam genutzte Behältnisse umstellen werden, die den Gästen weiterhin Shampoo, Duschgel oder Lotion bieten, aber nicht in Einweg‑Mini‑Flaschen abgepackt sind.

Ausnahmen und Handel

Die Branche hat bereits begonnen, auf die neuen Vorgaben zu reagieren. Viele Hotels hatten aus Umwelt‑ oder Kostengründen bereits vor dem EU‑Beschluss auf Spendersysteme umgestellt. Eine Übergangszeit bis 2030 soll den Betrieben Planungssicherheit geben und Zeit für die Umrüstung lassen. Kleine Kosmetik‑ oder Hygienegrößen, wie sie im Einzelhandel als Reisegrößen verkauft werden, sind nach aktuellem Stand nicht automatisch vom Verbot betroffen, weil die Regelung sich primär auf Einwegartikel in Hotelbetrieben konzentriert. Privat gekaufte Mini‑Shampoos dürften weiterhin erhältlich sein.

(red)

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