Booking.com zu Schadenersatz verurteilt
Eine italienische Familie erhielt Entschädigung, nachdem ihr gebuchtes Hotel in Wien keine gültige Betriebsgenehmigung hatte.
Eine Familie aus Lecce in Süditalien musste im Juni 2022 mehrere Stunden im Freien verbringen, weil das über Booking.com reservierte Vier-Sterne-Hotel in Wien keine behördliche Genehmigung zur Beherbergung von Gästen besaß. Obwohl die Unterkunft existierte und im Voraus bezahlt worden war, durfte sie keine Gäste aufnehmen.
Wie die römische Tageszeitung Il Messaggero berichtete, konnte auch der Kundenservice der Buchungsplattform in der Nacht keine Ersatzunterkunft organisieren. Erst am folgenden Tag fand die Familie ein anderes Hotel.
Ein Friedensgericht in Lecce wertete den Vorfall als Vertragsverletzung durch die Plattform. Nach Auffassung des Gerichts beschränkt sich deren Verantwortung nicht nur auf die Vermittlung, sondern schließt auch eine Schutz- und Unterstützungspflicht gegenüber den Kunden ein.
Neben der Rückerstattung der Hotelkosten sprach das Gericht der Familie eine Entschädigung wegen eines „verdorbenen Urlaubs“ zu. Jedes Familienmitglied erhält 250 Euro Schadenersatz. Das Urteil wird als wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Bereich digitaler Buchungsdienste gewertet.
APA/Red.