Lufthansa lockert Regeln für Musikinstrumente

Nach einer Beschwerde einer Geigerin erlaubt die Airline künftig größere Instrumentenkästen in der Kabine.

04.03.2026 11:14
red04
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Die Fluggesellschaft Lufthansa hat ihre Handgepäckbestimmungen für Musikinstrumente angepasst. Anlass war der Fall der Violinistin Carolin Widmann, die auf einem Flug ihre wertvolle Geige nicht wie üblich im Handgepäck transportieren durfte.

Die Musikerin, Professorin an der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig, reiste mit einer rund 244 Jahre alten Geige von Giovanni Battista Guadagnini. Das Instrument, das ihr von einer Londoner Stiftung zur Verfügung gestellt wird und laut ihren Angaben einen Wert von etwa zwei Millionen Euro hat, durfte am Check-in nicht im Kasten mit an Bord. Während des Fluges bewahrte sie die Geige ohne Kasten auf ihrem Schoß auf.

Nach dem Vorfall wandte sich Widmann in einem offenen Brief an Lufthansa-Vorstandschef Carsten Spohr. In der Folge wurde die Regelung überprüft und geändert.

Seit 1. März gilt bei Lufthansa sowie bei Eurowings, Austrian Airlines und Swiss International Air Lines eine sogenannte Summenregel: Die addierten Maße von Höhe, Breite und Tiefe eines Instrumentenkastens dürfen maximal 125 Zentimeter betragen. Das Instrument ersetzt dabei ein reguläres Handgepäckstück. Für anderes Kabinengepäck bleibt es bei der Längenbegrenzung von 55 Zentimetern.

Für größere Instrumente gelten weiterhin besondere Bestimmungen. So ist etwa für besonders große Stücke ein eigener Sitz zu buchen oder der Transport im Frachtraum erforderlich. Eine geeignete Verpackung liegt laut Airline in der Verantwortung der Passagiere.

Einheitliche EU-weite Vorgaben für den Transport von Musikinstrumenten in Flugzeugen gibt es nicht. Viele Airlines zeigen sich kulant, andere setzen die Maßvorgaben strikt um. Orchester wie die Berliner Philharmoniker nutzen für Tourneen spezielle Transportkisten oder buchen bei Bedarf zusätzliche Sitzplätze für größere Instrumente.

APA/Red.

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