EU: Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ bleiben vorerst erlaubt
Vegetarische Fleischersatzprodukte dürfen weiterhin Namen wie Burger oder Schnitzel tragen – strengere Verbote betreffen nur konkrete Fleischbezeichnungen.
Bezeichnungen wie Veggie-Burger, Seitan-Schnitzel oder Soja-Würstchen dürfen in der EU vorerst weiterhin verwendet werden. Nach Verhandlungen zwischen Vertretern des Europäisches Parlament und dem Rat der 27 Mitgliedstaaten stehen diese Namen nicht auf der Liste der Begriffe, die künftig ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten sein sollen.
Geplant ist lediglich ein Verbot für spezifischere Fleischbezeichnungen. Dazu zählen etwa Begriffe wie Rind- oder Schweinefleisch, Hühnerkeulen oder Rinderhüfte. Allgemeinere Produktnamen wie Burger oder Schnitzel dürfen für pflanzliche Alternativen jedoch weiterhin genutzt werden.
Die französische Europaabgeordnete Céline Imart hatte ursprünglich ein deutlich umfassenderes Verbot vorgeschlagen. Sie argumentierte, dass Begriffe wie Veggie-Burger Verbraucherinnen und Verbraucher im Supermarkt in die Irre führen könnten und wollte damit auch die Interessen französischer Rinderbauern schützen.
Verbraucherschützer widersprachen dieser Einschätzung. Die Organisation BEUC erklärte, die meisten Konsumenten seien durch solche Produktbezeichnungen nicht verwirrt. Expertin Irina Popescu forderte stattdessen klare Kennzeichnungen auf den Verpackungen. Auch Händler und Hersteller hatten sich gegen ein umfassendes Verbot ausgesprochen.
Die deutsche Bundesregierung lehnte entsprechende Einschränkungen ebenfalls ab. Landwirtschaftsminister Alois Rainer betonte zwar, für ihn persönlich sei ein Schnitzel grundsätzlich Fleisch, Verbraucher könnten jedoch selbst entscheiden, was sie kaufen. Der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sprach sich dagegen für strengere Regeln aus.
Die Debatte war Teil eines größeren Gesetzespakets, mit dem die EU die Verhandlungsposition von Landwirten gegenüber Supermärkten stärken möchte. Das Paket muss noch endgültig von Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union bestätigt werden. Die aktuelle Regelung soll zunächst bis Ende 2027 gelten. Im Zuge der geplanten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik dürfte die Diskussion über Produktbezeichnungen erneut aufkommen.
APA/Red.