Pauschalreisen künftig flexibler stornierbar
Mit neuen EU-Regeln sollen Stornierungen erleichtert und Rückerstattungen statt Reisegutscheinen gestärkt werden.
Das Europäische Parlament hat neue Regeln zum Schutz von Pauschalreisenden bei Stornierungen und Rückerstattungen beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für eine Neuregelung, die zuvor mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt worden war. Ziel der Reform ist es, die Bedingungen für kostenlose Stornierungen zu erweitern.
Kostenfreie Stornierung künftig breiter möglich
Bisher konnten Reisende nur bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort ohne Kosten von ihrer Buchung zurücktreten. Nach den neuen Regeln soll dies künftig auch bei Ereignissen am Abreiseort oder bei Situationen gelten, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden. Welche Fälle als „höhere Gewalt“ gelten, soll dabei von der jeweiligen Situation abhängen.
Neue Vorschriften für Reisegutscheine
Ein weiterer Bestandteil der Neuregelung betrifft Reisegutscheine, die während der Corona-Pandemie häufig als Entschädigung ausgegeben wurden. Laut den neuen Bestimmungen können Reisende Gutscheine ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung verlangen. Gutscheine dürfen höchstens zwölf Monate gültig sein, und abgelaufene oder nicht eingelöste Gutscheine müssen erstattet werden. Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen die Mitgliedstaaten die Einigung formal bestätigen. Nach Inkrafttreten haben sie 28 Monate Zeit, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
(APA/red)