Vorwürfe gegen Easyjet bei Zusatzgebühren

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat ein Verfahren gegen Easyjet wegen Gepäckgebühren eingeleitet.

26.05.2026 14:58
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Easyjet weist die Vorwürfe zurück. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen, man habe „stets im Einklang mit den geltenden Verbraucherschutzgesetzen gehandelt“ und sehe sich Transparenz sowie Fairness gegenüber Kunden verpflichtet.

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat ein Ermittlungsverfahren gegen die britische Billigfluggesellschaft Easyjet eingeleitet. Im Zentrum stehen mögliche unfaire Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Gebühren für aufgegebenes Gepäck und Sportausrüstung. Nach Angaben der Behörde sollen auf der Website sowie in der App des Unternehmens lediglich Durchschnittspreise für Zusatzgepäck angezeigt worden sein. Diese hätten sowohl Hin- als auch Rückflug umfasst, ohne die Kosten klar nach einzelnen Flugstrecken aufzuschlüsseln.

Voreingestellte Buchungsoptionen im Fokus

Kritisiert wird zudem die Standardvoreinstellung im Online-Buchungsprozess. Demnach sei der kombinierte Kauf von Zusatzleistungen für beide Flugstrecken automatisch vorausgewählt gewesen, auch wenn Kunden dies nicht ausdrücklich gewünscht hätten. Die Behörde sieht darin ein mögliches Risiko, dass Verbraucher die tatsächlichen Kosten einzelner Teilstrecken nicht transparent erkennen konnten. Wer Zusatzgepäck nur für einen Teil des Fluges buchen wollte, habe den Buchungsvorgang unterbrechen und die voreingestellte Auswahl manuell ändern müssen.

Mögliche Irreführung der Verbraucher

Aus Sicht der Wettbewerbsbehörde könnte diese Gestaltung dazu geführt haben, dass Kunden über den tatsächlichen Preis der einzelnen Leistungen in die Irre geführt werden. Im Mittelpunkt der Prüfung steht daher die Frage, ob die Preis- und Buchungsdarstellung den Vorgaben des Verbraucherschutzes entspricht. Easyjet weist die Vorwürfe zurück. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen, man habe „stets im Einklang mit den geltenden Verbraucherschutzgesetzen gehandelt“ und sehe sich Transparenz sowie Fairness gegenüber Kunden verpflichtet. Die Fluggesellschaft kündigte an, mit den Behörden vollständig zu kooperieren. Die Mitteilung der Wettbewerbsbehörde werde nun geprüft, anschließend solle über mögliche weitere Schritte entschieden werden.

(APA/red)

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