Italien: Kein Anspruch auf Leitungswasser in Hotels

Im Streit um ein Glas Leitungswasser hat Italiens höchstes Gericht zugunsten des Hotels entschieden und eine Pflicht zur Ausgabe verneint.

27.05.2026 16:02
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Die Reisende argumentierte, Trinkwasser sei ein Grundrecht, und verlangte rund 2.700 Euro Entschädigung.

Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen einer Hotelgäste und einem italienischen Luxushotel ist nach einer Entscheidung des obersten italienischen Gerichts beendet worden. Der Kassationsgerichtshof in Rom stellte klar, dass Gäste in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf kostenloses Leitungswasser haben.

Aufenthalt in den Dolomiten

Der Fall geht auf die Weihnachtsfeiertage 2019 zurück. Eine Reisende übernachtete in einem Fünf-Sterne-Hotel im Südtiroler Urlaubsort Corvara in Badia in den Dolomiten. Gebucht war ein Halbpensionspaket, Getränke waren darin nicht enthalten. Beim Abendessen bat die Klägerin mehrfach um ein Glas Leitungswasser. Medienberichten zufolge bot sie an, den Service auch separat zu bezahlen. Das Hotel blieb bei seiner Linie und servierte ausschließlich Mineralwasser in Flaschen. Dieses wurde mit rund sieben Euro berechnet. Leitungswasser wurde nicht ausgeschenkt.

Forderung nach Entschädigung

Die Reisende zog daraufhin vor Gericht. Sie argumentierte, Trinkwasser sei ein Grundrecht, und verlangte rund 2.700 Euro Entschädigung. Die Forderung begründete sie mit zusätzlichen Kosten sowie persönlichen Unannehmlichkeiten. Die Klage wurde in mehreren Instanzen abgewiesen. Schließlich befasste sich der Kassationsgerichtshof mit dem Fall und bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Das Gericht stellte fest, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Restaurants oder Hotels verpflichtet, Leitungswasser kostenlos auszuschenken. Die Entscheidung über die Ausgabe von Leitungswasser liege beim jeweiligen Betrieb. Damit wurden auch die geltend gemachten Schadenersatzansprüche zurückgewiesen.

(APA/red)

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