Behörden warnen vor unerlaubten Mitbringseln
Der Zoll stellte am Flughafen Wien im ersten Halbjahr 2026 rund drei Tonnen verbotene Pflanzen, Lebensmittel und andere Waren sicher.
Mit Beginn der Hauptreisezeit rücken die Einfuhrbestimmungen für Reisende aus Nicht-EU-Staaten verstärkt in den Fokus. Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig sowie Staatssekretärin im Finanzministerium Barbara Eibinger-Miedl informierten bei einem Lokalaugenschein am Flughafen Wien-Schwechat über mögliche Risiken durch unerlaubte Mitbringsel. Sie riefen Reisende dazu auf, sich vor der Einreise über die geltenden Vorschriften für Lebensmittel, Tiere und Pflanzen zu informieren.
Tonnenweise Beschlagnahmungen
Wie die Behörden mitteilten, stellte der Zoll am Flughafen Wien im ersten Halbjahr 2026 rund drei Tonnen frisches Obst, Gemüse, Pflanzen und Schnittblumen sicher. Besonders häufig betroffen waren Reisende aus der Türkei, Ägypten, Thailand und Vietnam. Zu den häufig beschlagnahmten Waren gehörten exotische Früchte wie Mangos oder Zitrusfrüchte. Auch tierische Erzeugnisse wie Fleisch oder Honig dürfen aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht nach Österreich eingeführt werden.
Invasive Arten verursachen Schäden
Die Behörden warnen vor den Folgen der Einschleppung fremder Arten. Nach Angaben von Landwirtschafts- und Umweltminister Totschnig können nicht zugelassene Pflanzen, Tiere oder Produkte eine Gefahr für Natur, Landwirtschaft und Forstwirtschaft darstellen. Invasive Arten verursachen innerhalb der Europäischen Union demnach jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Diese entstehen unter anderem durch Ernteausfälle und einen höheren Bedarf an Pflanzenschutzmitteln.
Strafen und Kontrollen bei Verstößen
Wer gegen die Einfuhrbestimmungen verstößt, muss je nach Fall mit Verwaltungsstrafen, Entsorgungskosten oder strafrechtlichen Folgen rechnen. Barbara Eibinger-Miedl verwies darauf, dass sich Reisende bereits vor der Abreise über die Vorschriften informieren sollten. Im Reiseverkehr führt der Zoll am Flughafen Wien jährlich mehr als 5.000 Kontrollen bei insgesamt weniger als 32 Millionen Reisenden durch. Unterstützung bei der Information bietet die EU-weite Kampagne „#PlantHealth4Life“.
Strenge Regeln für geschützte Arten
Nicht nur Lebensmittel unterliegen strengen Vorgaben. Auch die Einfuhr von Tieren, Pflanzen oder Samen, die Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben können, ist geregelt. Dafür sind zunächst Genehmigungen aus dem Urlaubsland und anschließend eine Bewilligung durch die zuständige Artenschutzbehörde in Österreich notwendig. Dieses Verfahren kann mehrere Wochen dauern. Im ersten Halbjahr sorgten unter anderem sieben lebende Warane und 150 tote Seepferdchen für Aufmerksamkeit bei den Zollkontrollen.
Waren werden vernichtet
Auch bestimmte Dekorationsgegenstände aus tierischen Materialien dürfen nicht eingeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Polsterbezüge aus Tierfellen oder Gegenstände aus Schlangenbein. Nach einer Beschlagnahmung werden die sichergestellten Waren von einem Entsorgungsunternehmen abgeholt und vernichtet. Tiere werden nach einer Untersuchung durch Amtstierärzte häufig weitervermittelt, unter anderem an den Tiergarten Schönbrunn.
(APA/red)